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Visualisierung der Talstation der Zooseilbahn beim Bahnhof Stettbach. Bild: PD

Zoo fährt mit Seilbahnprojekt nun «zweigleisig»

Von: Sacha Beuth

05. Dezember 2023

Durch den Weiterzug des kantonalen Gestaltungsplans vor das Bundesgericht sind Planungsarbeiten für die Zooseilbahn an sich auf Eis gelegt. Dennoch will der Zoo das Projekt so weit vorantreiben, dass es laut dem stellvertretenden Zoodirektor Andreas Hohl «baugesuchsreif» wird. Das ist nicht ohne Risiko.

Der Zoo Zürich braucht zur Verwirklichung der Zooseilbahn weiterhin Geduld. Durch den Weiterzug des kantonalen Gestaltungsplans des Projekts vor das Bundesgericht durch die Gegnerschaft – namentlich die Stadt Dübendorf – wegen Verkehrs- und Umweltschutzaspekten (siehe «Tagblatt» vom 29.11.) wurden die Arbeiten daran erneut gebremst. Aber nicht gestoppt. «Zwar müssen wir grundsätzlich den Entscheid der Bundesrichter abwarten. Dennoch werden wir unsere Hände nicht in den Schoss legen, sondern dort, wo es geht und Sinn macht, weiterplanen», betont Andreas Hohl, Delegierter des Zooseilbahn-Verwaltungsrates und stellvertretender Direktor des Zoo Zürich.

Ermöglicht wird der «zweigleisige» Weg durch den Planungs- und Bauprozess, wie er für Projekte dieser Art vorgegeben ist. «Die drei wichtigsten Instrumente dabei sind der Eintrag in den Kantonalen Verkehrsrichtplan, die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans und die seilbahnrechtliche Plangenehmigung durch den Bund. Mit dem gegenwärtig durch die Beschwerde vor Bundesgericht noch blockierten kantonalen Gestaltungsplan wird die nutzungsplanerische Grundlage geschaffen. Es wird geregelt, was, wie und wo gebaut werden darf. Wo also beispielsweise die Tal- oder die Bergstation hinkommen und wo die Masten. Insgesamt liegt aber nur eine grobe Dimensionierung vor. Gewisse Details sind darin noch nicht geregelt.» Diese müssten erst im Planungsgenehmigungsgesuch für den Bund vorliegen. Dazu zählt laut Hohl etwa, welche Seile verwendet werden, wie die Stromzuführung erfolgen soll oder auch die Überprüfung auf Behindertengerechtigkeit und ein Betriebs- und Bergungskonzept. «Wohl ist für eine Plangenehmigung durch den Bund ein rechtsgültiger Gestaltungsplan nötig. Aber mit den parallelen Arbeiten können wir das Projekt schon mal ‹baugesuchsreif› vorbereiten.» Auch soll die Zeit genutzt werden, um noch offene Verhandlungen mit Grundeigentümern zum Erwerb von Überfahr- und Wegrechten zu Ende zu bringen. Allerdings ist diese Vorgehensweise mit einem gewissen Risiko verbunden. «Auch wenn wir optimistisch sind: Es kann immer sein, dass das Bundesgericht gegen und entscheidet oder wir ein paar Dinge nochmals – wenn auch vermutlich nur minim – anpassen müssen.»

Doch selbst bei einem positiven Bundesgerichtsurteil ist das Projekt noch nicht in trockenen Tüchern. «Auch gegen die Plangenehmigung durch den Bund können erst beim Bundesverwaltungsgericht und dann beim Bundesgericht Beschwerden eingelegt werden.» Die Eröffnung der Seilbahn, die ohne die zuletzt genannten Massnahmen im Optimalfall Ende 2028 erfolgen könnte, würde sich noch weiter verzögern. Und wohl auch weiter verteuern. Ursprünglich waren für den Bau der rund 2,2 km langen Bahn vom Bahnhof Stettbach zu den heutigen Tennisplätzen beim Zoo rund 25 Millionen Franken veranschlagt. «2030 dürften sie auf über 30 Millionen gestiegen sein», glaubt Hohl. Aus dem Konzept bringen lässt er sich deswegen dennoch nicht. «Seit wir vor über 20 Jahren mit der Planung der Zooseilbahn begonnen habe, mussten wir immer wieder Rückschläge einstecken und warten. Da kommt es auf ein, zwei weitere Jahre auch nicht mehr an.»

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

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