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Wohneigentum: Mit der Checkliste von BETTERHOMES lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Bild: Grand Warszawski/Adobe Stock

Expertentipps für Wohneigentümer

Von: RED

09. Juli 2024

RATGEBER Stockwerkeigentümer in der Schweiz haben diverse Rechte und Pflichten. Die BETTERHOMES-Checkliste erklärt, auf was genau geachtet werden muss.

Wohnungseigentum stellt einen bedeutenden Bestandteil des Immobilienmarktes in der Schweiz dar, der das Wohnen und Zusammenleben vieler Menschen prägt. Entsprechend wichtig ist es, die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern zu verstehen, um ein harmonisches und geregeltes Miteinander in Wohnungseigentümergemeinschaften zu gewährleisten. In diesem Artikel werfen die Experten von BETTERHOMES einen detaillierten Blick auf das Wohnungseigentum in der Schweiz und beleuchten die zentralen Aspekte des Themas.

BETTERHOMES über die Grundlagen des Wohnungseigentums

Wohnungseigentum ist eine spezielle Form des Eigentums, die in der Schweiz weit verbreitet ist. Es erlaubt Menschen, eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu besitzen, während sie gleichzeitig anteilig an Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäusern, Gärten und Tiefgaragen beteiligt sind. Diese Eigentumsform wird durch das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt, insbesondere durch die Artikel 712a bis 712t.

Das Konzept des Wohnungs- bzw. Stockwerkeigentums unterscheidet sich grundlegend von dem der Miete. Während Mieter lediglich ein Nutzungsrecht an einer Wohnung haben und dafür regelmässig Miete zahlen, erwirbt ein Wohnungseigentümer das volle Eigentum an einer bestimmten Wohnung und trägt entsprechend Verantwortung und Pflichten. Dies beinhaltet auch das Recht, die Wohnung nach Belieben zu nutzen, zu renovieren oder zu vermieten, sofern dabei die Rechte der anderen Eigentümer und die gemeinschaftlichen Regeln beachtet werden.

Ein weiteres wichtiges Element des Wohnungseigentums in der Schweiz ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Diese Gemeinschaft setzt sich aus allen Wohnungseigentümern eines Gebäudes zusammen und ist verantwortlich für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Entscheidungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, werden in regelmässigen Eigentümerversammlungen getroffen, in denen jeder Eigentümer Stimmrechte entsprechend seines Anteils am Gesamtgebäude hat. Diese Versammlungen sind ein zentrales Element der Selbstverwaltung und bieten den Eigentümern die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung und Pflege ihrer Wohnanlage mitzuwirken.

Rechte der Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer in der Schweiz geniessen eine Reihe von Rechten, die ihnen eine weitgehende Autonomie und Einflussnahme ermöglichen. Diese Rechte sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch klar definiert und sollen sicherstellen, dass Eigentümer ihre Interessen wahren und aktiv am Gemeinschaftsleben teilnehmen können.

Das Nutzungsrecht ist eines der zentralen Rechte der Wohnungseigentümer. Es erlaubt ihnen, ihre Wohnung nach eigenen Wünschen zu nutzen, sei es für Wohnzwecke oder, falls erlaubt, für geschäftliche Aktivitäten. Dies umfasst auch das Recht, die Wohnung zu vermieten, zu verkaufen oder zu vererben. Während Eigentümer bei der Gestaltung und Nutzung ihrer Wohnungen weitgehend frei sind, müssen sie die gesetzlichen Bestimmungen und die Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft einhalten, um die Rechte der anderen Eigentümer nicht zu beeinträchtigen.

Ein weiteres wesentliches Recht ist das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung. Diese Versammlungen sind das Hauptorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem wichtige Entscheidungen über das gemeinschaftliche Eigentum und die Verwaltung getroffen werden. Jeder Eigentümer hat ein Stimmrecht, das in der Regel proportional zu seinem Eigentumsanteil am Gesamtgebäude ist. Durch das Stimmrecht können Eigentümer aktiv an der Verwaltung und Entscheidungsfindung teilnehmen, was ihnen ermöglicht, Einfluss auf Instandhaltungsmassnahmen, Renovierungsprojekte und finanzielle Angelegenheiten zu nehmen.

Zusätzlich haben Wohnungseigentümer das Recht auf Information und Transparenz. Dies bedeutet, dass sie Zugang zu wichtigen Dokumenten und Informationen über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums haben müssen. Dazu gehören unter anderem Jahresabrechnungen, Protokolle von Eigentümerversammlungen und Verwaltungsberichte. Dieses Recht stellt sicher, dass Eigentümer stets über den Zustand und die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinschaft informiert sind, und ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Verwaltung.

Pflichten der Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer in der Schweiz haben nicht nur Rechte, sondern auch eine Reihe von Pflichten, die sicherstellen, dass das gemeinschaftliche Wohnen reibungslos funktioniert und das Gemeinschaftseigentum in gutem Zustand bleibt. Diese Pflichten sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch festgelegt und bilden die Grundlage für ein harmonisches Zusammenleben innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Eine der wichtigsten Pflichten der Wohnungseigentümer ist die Zahlung der Nebenkosten und Unterhaltsbeiträge. Diese Beiträge decken die Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums wie beispielsweise die Reinigung von Gemeinschaftsbereichen, Reparaturen, Gartenpflege und andere laufende Betriebskosten. Jeder Eigentümer muss entsprechend seinem Eigentumsanteil zur Deckung dieser Kosten beitragen. Eine regelmässige und pünktliche Zahlung ist unerlässlich, um die finanzielle Stabilität der Gemeinschaft zu gewährleisten und grössere Reparatur- und Renovierungsprojekte durchführen zu können.

Des Weiteren sind Wohnungseigentümer verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung regelt das Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft und umfasst Regeln zu Lärmschutz, Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen, Abfallentsorgung und anderen Aspekten des täglichen Lebens. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Konflikte zwischen den Bewohnern zu vermeiden und ein angenehmes Wohnumfeld zu schaffen. Verstösse gegen die Hausordnung können zu Abmahnungen oder sogar rechtlichen Schritten führen.

Eine weitere wesentliche Pflicht der Wohnungseigentümer ist die Beteiligung an gemeinschaftlichen Entscheidungen. Eigentümer sind verpflichtet, an den Eigentümerversammlungen teilzunehmen und sich an Abstimmungen zu beteiligen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Stimmen und Meinungen in Entscheidungsprozesse einfliessen. Darüber hinaus müssen Eigentümer ihre Wohnung und das Gemeinschaftseigentum pfleglich behandeln und notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten in ihrer eigenen Wohnung zeitnah durchführen, um Schäden an der Gesamtstruktur des Gebäudes zu vermeiden. Die aktive Beteiligung und Verantwortungsübernahme jedes Eigentümers sind entscheidend für das Wohl und die Entwicklung der gesamten Gemeinschaft.

Verwaltung von Gemeinschaftseigentum

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine zentrale Aufgabe, die eine effektive Organisation und klare Strukturen erfordert. In der Schweiz wird diese Verwaltung oft durch einen Verwalter übernommen, der entweder aus den Reihen der Eigentümer gewählt oder extern beauftragt wird. Der Verwalter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemässe Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, die Durchführung von Reparaturen und Wartungsarbeiten sowie die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der Gemeinschaft. Zu den Aufgaben des Verwalters gehören auch die Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen, die Erstellung der Jahresabrechnungen und die Verwaltung des Gemeinschaftskontos.

Die Eigentümerversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der WEG und bietet allen Eigentümern die Möglichkeit, aktiv an der Verwaltung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken. In diesen Versammlungen werden wichtige Entscheidungen getroffen wie etwa die Genehmigung des Haushaltsplans, grössere Renovierungsprojekte und Änderungen der Hausordnung. Jeder Eigentümer hat das Recht, an diesen Versammlungen teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, das in der Regel proportional zu seinem Eigentumsanteil ist. Die Versammlungen fördern die Transparenz und Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft und gewährleisten, dass die Interessen aller Eigentümer berücksichtigt werden. Ein gut geführtes und transparentes Verwaltungsreglement ist unerlässlich, um ein harmonisches und effizientes Zusammenleben in der WEG zu gewährleisten.

Streitigkeiten und Konfliktlösung

Konflikte und Streitigkeiten sind in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unvermeidlich, da unterschiedliche Interessen und Meinungen aufeinandertreffen. Typische Konfliktfelder umfassen Lärmbelästigung, die Nutzung von Gemeinschaftsflächen, finanzielle Angelegenheiten und bauliche Veränderungen. Es ist daher wichtig, Mechanismen zur Konfliktlösung zu haben, um das Zusammenleben harmonisch zu gestalten. In der Schweiz können Konflikte zunächst durch direkte Gespräche zwischen den beteiligten Parteien gelöst werden. Oft reicht eine offene und konstruktive Kommunikation aus, um Missverständnisse zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wenn direkte Gespräche nicht ausreichen, kommen formelle Verfahren zur Anwendung. Mediation ist eine häufig genutzte Methode, bei der ein neutraler Mediator den Parteien hilft, eine Lösung zu finden. Mediation bietet den Vorteil, dass sie schneller und kostengünstiger ist als gerichtliche Verfahren und oft zu nachhaltigeren Lösungen führt, da die Parteien selbst aktiv an der Lösung arbeiten. Sollte eine Mediation nicht erfolgreich sein, können Streitigkeiten vor einem Schlichtungsbehörde oder, im letzten Schritt, vor einem Gericht verhandelt werden. Schlichtungsbehörden bieten eine formelle, aber weniger aufwändige Alternative zu Gerichtsverfahren und können verbindliche Entscheidungen treffen. Die Vermeidung und professionelle Handhabung von Konflikten sind essenziell, um den Frieden und die Lebensqualität innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu bewahren und eine nachhaltige Wohnkultur zu etablieren.

Das BETTERHOMES-Fazit

Wohnungseigentum spielt eine bedeutende Rolle im Immobilienmarkt der Schweiz und prägt das tägliche Leben vieler Menschen. Die klare Definition der Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern ist entscheidend, um ein harmonisches Zusammenleben innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften zu gewährleisten. Diese umfassen das Nutzungsrecht der individuellen Wohnung, die Beteiligung an Entscheidungsprozessen innerhalb der Gemeinschaft und die Verantwortung für die Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums. Eine effektive Verwaltung und transparente Kommunikation sind Schlüsselelemente für das reibungslose Funktionieren dieser Gemeinschaften.

Über BETTERHOMES

Mit dem hybriden Maklermodell aus der Kombination eigener Technologie und lokaler Expertise steht BETTERHOMES seit 2005 als Pionier unter den Immobilienmaklern für eine erfolgreiche Immobilienvermittlung zu fairen Konditionen. Damit garantieren wir Immobilienanbieterinnen und -anbietern das beste Preis-/Leistungsverhältnis einer Maklerdienstleistung und bieten Immobiliensuchenden zudem ein möglichst grosses und attraktives Immobilienangebot.

Weiterführende Informationen:

BETTERHOMES Schweiz www.BETTERHOMES.ch/de/
BETTERHOMES Deutschland www.BETTERHOMES.de/de/
BETTERHOMES Österreich www.BETTERHOMES.at/de/
BETTERHOMES International www.BETTERHOMES-international.com

BETTERHOMES zum neuen Erbrecht in der Schweiz:
www.bawos.ch/der-betterhomes-faktencheck-neues-erbrecht-in-der-schweiz/

BETTERHOMES über Entwicklungen auf dem Schweizer Hypothekenmarkt:
www.unternehmerzeitung.ch/unternehmen/detail/hypothekenmarkt-preise-sinken-aber-es-gibt-ausnahmen/

BETTERHOMES über das Eidgenössische Raumplanungsgesetz:
www.baurundschau.ch/eidgenoessisches-raumplanungsgesetz-betterhomes-erklaert-die-auswirkungen-auf-den-immobilienmarkt-in-der-schweiz/

BETTERHOMES zur Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz:
www.prestige-business.ch/der-betterhomes-guide-zur-grundstueckgewinnsteuer-in-der-schweiz/

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