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Lifestyle

Die Glaubensfrage

Von: Rita Angelone

23. September 2013

Als Eltern entscheidet man ständig im Namen seiner Kinder, vor allem, wenn sie noch klein sind. Man entscheidet, wo sie wann zur Welt kommen, wo sie wann in die Krippe oder in die Schule gehen und mittels eigenem Verhalten, was sie essen, mit welchen Spielsachen sie spielen, welche Kleider sie anziehen und ob sie TV schauen oder Süsses essen dürfen oder nicht. Permanent sind Eltern nicht nur das Vorbild ihrer Kinder, sondern auch deren Anwalt, Sprachrohr und verlängerte Hand. Im Allgemeinen wird die Rolle der Eltern als „Hüter der elterlichen Gewalt“ auch problem- und vor allem kommentarlos akzeptiert.

Ausser in der Religionsfrage. Da scheiden sich die Geister. „Wie können sich Eltern anmassen zu entscheiden, woran ihre Kinder glauben sollen?“, so ein häufig aufbrausender Gegenwind, der Eltern entgegen schlägt, wenn sie sich ohne bösen Hintergedanken – und wie zig Male davor in anderen Fragen auch – entscheiden, ihre Kinder zu taufen oder ihre Kinder für den Religionsunterricht anzumelden und ihnen dadurch zunächst einmal einfach nur die Werte weiter geben möchten, die sie selber geprägt haben und die auch Basis unserer Gesellschaft sind.

Unser Grosser wird nach den Herbstferien den Religionsunterricht besuchen. Weniger, weil wir für ihn entscheiden wollen, woran er in welcher Intensität und Ausprägung glauben soll, sondern weil wir es gut finden, wenn er sich anhand des christlichen roten Fadens, der nicht zuletzt auch unseren Jahresrhythmus und Lebenszyklus prägt, mit der Glaubens- und Religionsfrage auseinander setzen und dadurch die Art und Weise, wie man Glaube und Religion leben kann, besser für sich einordnen lernt.

Mit unserem Vorentscheid verbauen wir ihm nichts und er wird – so wie wir es auch getan haben – die Glaubensfrage als Erwachsener nochmals für sich ganz persönlich beantworten und ganze viele andere Entscheide akzeptieren oder verwerfen, die wir für heute schon für ihn gefällt haben.

 

Ein Porträt über die Familie Angelone lesen Sie hier:

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