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Lifestyle

So viel Schweiz muss drin sein, damit Schweiz draufstehen darf

Von: Ginger Hebel

10. Januar 2017

Seit dem 1. Januar gilt das neue Swissness-Gesetz. Neu müssen bei industriellen Produkten mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.

Schweizer Produkte geniessen im In- und Ausland einen sehr guten Ruf, denn made in Switzerland steht für Zuverlässigkeit, hohe Qualität und beeinflusst den Kaufentscheid der Konsumentinnen und Konsumenten. Am 1. Januar trat das neue Swissness-Gesetz in Kraft (siehe Box). Es ist wichtig, weil es Klarheit darüber schafft, dass dort, wo Schweiz draufsteht, auch tatsächlich Schweiz drin ist. Die Lebensmittelindustrie musste wegen des neuen Gesetzes zahlreiche Verpackungen und Rezepturen anpassen und teilweise auch die Schweizer Fahne von der Packung nehmen. «Wir stellen fest, dass hierzulande die missbräuchliche Verwendung der Swissness, im Zuge der Erarbeitung der neuen ­Regeln, abgenommen hat», sagt Felix Addor, stellvertretender Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Anders sieht die Situation im Ausland aus, wo die Swissness-Regeln nicht anwendbar sind. «Noch viel zu viele Produkte und Dienstleistungen schmücken sich mit Swissness, obwohl sie nichts mit der Schweiz zu tun haben», sagt Felix Addor. Neuerdings überwacht das IGE in ausgewählten Märkten die Markeneintragungen. Vermutet es einen illegalen Gebrauch des Schweizer Kreuzes im Ausland, erhebt es bei den zuständigen ausländischen Behörden Einsprache, wenn es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt.

Klare Vorgaben

Hierzulande darf ein Produkt nur dann als schweizerisch angepriesen werden, wenn Regeln eingehalten werden. Das neue Gesetz kennt für Produkte und Dienstleistungen klare Vorgaben über die geografische Herkunft einer Ware oder einer Dienstleistung. «Bleibt das Image der ­Marke Schweiz gut, zahlen die Konsumenten für Schweizer Produkte gerne einen bis zu 20 Prozent höheren Preis», so Addor. 

Es gibt viele Labels, die vollumfänglich in der Schweiz produzieren und Schweizer Materialien verwenden. Unter ihrem Label Milleidées produziert Lisa Tschirky in Zürich natürliche Schweizer Produkte wie Figuren aus Engadiner Arvenholz, zum Beispiel das Eichhörnchen. Es dient als natürlicher Mottenschutz und gleichzeitig als Deko-Objekt. Auch für Kinder ist es geeignet, da Arvenholz eine beruhigende Wirkung hat. «Wir verwenden ausschliesslich einheimische Materialien. Produziert werden die Pro­­dukte in Schweizer Eingliederungswerkstätten», sagt Lisa Tschirky. 

Erhältlich bei Changemaker, Marktgasse 10; Barbara Wick, Neumarkt 3. www.milleidees.ch

 

Dominique Rosenmund produziert unter anderem Schneidebretter aus Schweizer Buchenholz und verschönert sie mit Kreuzstichmotiven wie Steinböcken. «Wir schöpfen aus der Tradition des Schweizer Handwerks und gestalten daraus neue Produkte.»
Erhältlich bei Changemaker, Marktgasse 10. www.matrouvaille.ch

In der Schuhmacherei-Sattlerei Karlen werden Taschen mit Schweizer Kreuz aus ausgedienten Wolldecken der Schweizer Armee produziert. Aber auch Taschen aus Säcken, in denen einst die Schweizer Post transportiert wurde. Karlen Swiss vertreibt die Produkte bis nach Japan.
Erhältlich z. B. beim Schweizer Heimatwerk. www.karlenswiss.ch

Und da gibt es die handgefertigte Souvenir-Kuh der Familie Trauffer, die seit 1938 mit Holzspielsachen Kinderaugen zum Leuchten bringt.  Tradition und Moderne verbindet der Brienzer Musiker und  Hersteller der "Kult-Holzchüeh" Marc A. Trauffer. Die Swissness-Regeln besagen, dass 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen. «Das ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu tief. Es ist aber nachvollziehbar, dass Firmen, die Rohstoffe benötigen, welche in der Schweiz nicht verfügbar sind, dies anders sehen», sagt Geschäftsführer und Inhaber Marc A. Trauffer. Die Figuren werden aus 100 Prozent Schweizer Holz in Hofstetten bei Brienz handgefertigt und handbemalt. «Wir liefern in den Spielwarenhandel und sind in den Tourismusregionen vertreten. Für uns als Firma ist Swiss made sehr wichtig.»
Erhältlich im Fachhandel; Manor, Coop. www.trauffer-holzspielwaren.ch

 

 

Infobox

Das neue Swissness-Gesetz sieht vor, dass das Schweizer Kreuz nicht nur – wie bisher – für Schweizer Dienstleistungen, sondern auch für industrielle Produkte verwendet werden darf. Die Regeln verlangen, dass mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen, bisher lag die Grenze bei 50 Prozent. Auch wesentliche Fabrikationsschritte müssen hierzulande erfolgen, damit mit Swiss made geworben werden darf. Bei Lebensmitteln müssen 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen sowie wichtige Verarbeitungsschritte im Land erfolgen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wacht über die Einhaltung des neuen Markenschutzgesetzes. 

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