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Sagt der Kantonsrat Ja, dürften auch 16-jährige Vertreter des Zürcher Kinder- und Jugendparlaments auf Gemeinde- und Kantonsebene abstimmen und wählen. Bild: Twitter

Abstimmen mit 16: Stadt muss sich Kanton fügen

Von: Sacha Beuth

26. März 2019

WAHLRECHT Sowohl im Zürcher Kantonsrat wie im Nationalrat sind Bestrebungen im Gang, das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken. Entsprechende Vorstösse auf Gemeindeebene gab es auch in Zürich. Sie scheiterten an der Kantonsverfassung.

Den Anfang machte der Kantonsrat. Am 18. März war eine parlamentarische Initiative der Kammer vorgelegt worden, die vorsieht, dass Schweizer Jugendliche bereits ab dem vollendeten 16. Altersjahr wählen und abstimmen dürfen. 60 Parlamentarier stimmten dem Vorstoss zu, sodass ihn nun eine Kommission überprüfen, gegebenenfalls anpassen und für eine Schlussabstimmung aufbereiten wird. Nur wenige Tage später lancierte ein überparteiliches Komitee um Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan einen analogen Vorschlag auf Bundesebene.

In Zürich verfolgen Gemeindepolitiker die Vorgänge mit Argusaugen. Denn auch hier war bzw. ist das Stimmrechtsalter 16 schon lange ein Thema. «Wir trauen 16-Jährigen ja auch zu, sich für eine Lehre und damit ihren künftigen Berufsweg zu entscheiden. Ihnen gleichzeitig das Stimmrecht verwehren zu wollen, ist absurd», findet Marco Denoth, Präsident SP Stadt Zürich und Gemeinderat. Immer wieder gab es von zumeist links-grüner Seite Vorstösse. Und immer wieder wurden sie abgeschmettert. Meist mit derselben Begründung: dass sie im Widerspruch mit der kantonalen Verfassung stünden. Dort heisst es in Artikel 22: «Das Stimm- und Wahlrecht und die weiteren politischen Rechte in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die im Kanton wohnen, das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.» Die politischen Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen beschränken sich in der Stadt Zürich somit auf die – relativ zahnlosen – Möglichkeiten im Rahmen eines Kinder- und Jugendparlaments.

Bürgerliche sind dagegen

Den Parteien der Stadt Zürich bleibt nun nichts anderes übrig, als darauf zu hoffen, dass ihre kantonalen Pendants bei der eingangs erwähnten, aber noch nicht terminierten Schlussabstimmung in ihrem Sinn entscheiden. Und hier wiederum stehen die Chancen denkbar schlecht für ein Stimmrechtsalter 16. Denn im Kanton haben die Bürgerlichen das Sagen, die bislang einer Herabsetzung des Stimmrechtsalters in der Regel ablehnend gegenüberstanden. Hinzu kommt, dass als einziger Kanton bislang nur Glarus Stimmrechtsalter 16 zugelassen hat.

In der Stadt Zürich konzentriert man sich derweil auf die Politik der kleinen Schritte, wobei bei einigen bürgerlichen Parteien offenbar eine andere Meinung vorherrscht als bei deren Parteigenossen im Kantonsrat. Denn die letztes Jahr per Gemeinderatsentscheid beschlossene «Einführung eines Antragsrechts in der Kompetenz von Stadt- und Gemeinderat für Einwohnerinnen und Einwohner nach Vollendung des 12. Lebensjahres» hatten nicht nur AL, Grüne und SP, sondern auch EVP, FDP und GLP unterstützt. «Allerdings ist es nur ein niederschwelliges Instrument der politischen Beteiligung. Aber besser als nichts», findet GLP-Gemeinderätin Isabel Garcia.

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Leserkommentare

sabrina2013@gmx.ch Mueller - Ich finde es sehr wichtig abstimmen zu dürfen. Die Hälfte der Stimmbürger sind über 57-jährig. Das heisst die alten stimmen über unsere Zukunft. Darum demonstrieren wir auch für den Klimawandel, denn den alten kanns ja egal sein, die leben dann eh nicht
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Vor 3 Jahren 9 Monaten  · 
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