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Zum Konsulatsschutz tragen Polizisten zumeist Waffen, weshalb er gegenwärtig nur Stapo-Angehörigen mit Schweizer Pass vorbehalten ist. Bild: PD

Bewaffneter Polizeidienst für Ausländer scheidet die Geister

Von: Sacha Beuth

23. August 2019

Die am letzten Mittwoch von GLP und Grünen an den Stadtrat eingereichte Motion, Ausländer auch für den bewaffneten Polizeidienst zuzulassen, sorgt für rote Köpfe in der Zürcher Politik. Für Mitte-Links ein längst nötiger Schritt, um ein antiquiertes Modell zu beenden. Rechts zweifelt hingegen an der Akzeptanz ausländischer Polizisten mit Waffe.

Nicht nur Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligung C sollen künftig im bewaffneten Dienst der Stadtpolizei Zürich tätig sein können. Dies verlangt eine Motion von Grün und GLP, welche letzten Mittwoch dem Stadrat übergeben wurde. Zu diesem Zweck soll Letzterer Artikel 20 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals entsprechend anpassen.

«Das gegenwärtige Modell ist antiquiert und gehört schnellstmöglichst abgeschafft. In einem hochspezialisierten Arbeitsmarkt stehen Ausbildung und berufliche Kompetenzen für eine Anstellung im Vordergrund und nicht die Staatsbürgerschaft. Diese ist für die Fähigkeit zum Polizeidienst ähnlich irrelevant wie der Wohnort eines Polizisten. Zudem kann die Zulassung von niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern als bewaffnete Polizeikräfte einen Beitrag zur Linderung der Personalknappheit in diesem Bereich leisten» begründet Shaibal Roy, Gemeinderat der GLP und Mitinitiant der Motion die Forderung. Roy verweist auf andere Kantone wie Basel-Stadt, in denen bereits Ausländer als bewaffnete Polizisten tätig sind und die damit gute Erfahrungen gemacht hätten. «Im Fall von Basel schon seit rund 20 Jahren. Und auch in der Stadt Zürich gibt es seit längerem Ausländer im Corps der Stapo, einfach im unbewaffneten Dienst.»

Begrenzter Waffeneinsatz

Das bestätigt Marco Cortesi, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich: «Wer sich bei uns für den eigentliche Polizeidienst ausbilden lassen will, muss spätestens bei Beginn der Polizeischule Schweizer sein. Eine abgeschlossene RS ist dagegen keine Pflicht mehr. So will es das gegenwärtige Gesetz. Für Corps-Angehörige im polizeilichen Assistenzdienst und im ruhenden Verkehr reicht sogar der Ausländerausweis C.» Daneben gäbe es noch ausserhalb des Corps Bereiche, in denen auch Ausländer tätig sind, wie etwa den unfalltechnischen Dienst. Etwas diffisiler ist die Sache beim Konsulatsschutz. Ab Mitte 2020 dürfen hier auch Corps-Angehörige mit Ausländerausweis C Dienst tun – wobei sie auch bewaffnet sein können. «Jedoch sind deren erlaubte Möglichkeiten, die Waffe einzusetzen, extrem begrenzt».

Während die Motion bei Links und Mitte-links breite Unterstützung geniesst, sorgt sie vorab bei der SVP für Unmut und Unverständnis. «Wer im Namen des Staates handelt, muss auch Staatsbürger sein. Wenn ein Ausländer im Stapo-Dienst doch offenbar von unseren Gesetzen so überzeugt ist, dass er für sie notfalls mit der Waffe in der Hand einstehen will, wieso strebt er die Staatsbürgerschaft nicht an?», fragt rheotrisch SVP-Gemeinderat Stephan Iten. «Zumal es heute nicht mehr so schwer ist, sich einbürgern zu lassen. Oder wollen sich zumindest die männlichen Bewerber vom Militärdienst drücken?». Iten zweifelt, dass Ausländer im bewaffneten Polizeidienst bei Herrn und Frau Schweizer auf breite Akzeptanz stossen würden. «Unsere Gesetze wurden von Schweizern festgelegt. Da will ich mir nicht von einem Ausländer vorschreiben lassen, was ich tun darf und was nicht». Auf den Hinweis, dass bereits Ausländer unbewaffneten und bald auch im Rahmen des Konsulatschutzes bewaffneten Dienst für die Stadtpolizei leisten, entgegnet Iten: «Es ist ein grosser Unterschied, ob man Bussenzettel schreibt, nur zur Selbstverteidigung eine Waffe benutzen darf oder ob man sie an der «Front» auch zur Durchsetzung des Gesetzes einsetzen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass in gewissen Ländern ein anderes kulturelles Verständnis im Umgang mit Waffen herrscht als in der Schweiz».

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