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«Stichtag» für über 65-Jährige. Seit Montag kann sich auch diese Altersgruppe für eine Covid-19-Impfung voranmelden. Bild: pixabay

Covid-19-Impfungen für über 65-Jährige

Von: SB/RED

30. März 2021

CORONA Corona Seit Montag können sich nun auch über 65-Jährige im Kanton Zürich für eine Covid-19-Impfung voranmelden. Einen Impftermin buchen können sie allerdings erst, wenn ein Grossteil der Personen ab 75 Jahren geimpft ist.

Der Kanton Zürich macht vorwärts mit den Impfungen gegen Covid-19 und hat vor zwei Tagen auf www.zh.ch/coronaimpfung einen Link zur Verfügung gestellt, über welchen sich impfwillige Personen ab 65 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen für die Covid-19-Impfung registrieren können. Noch im April sollen diese dann auch einen Impftermin buchen können. Voraussetzung ist jedoch, dass bis dahin ein Grossteil der Personen ab 75 Jahren geimpft ist. Geimpft wird ab 6. April 2021 in den elf Impfzentren des Kantons.

Ohne Code keine Impfung

Die Anmeldung für den Impftermin erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt ist die Registrierung mit der Erfassung der persönlichen Daten und der Beantwortung medizinischer Fragen. Für die Registrierung wird die Krankenversicherungskarte benötigt. Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann sich telefonisch via Impfhotline (0848 33 66 11) für die Impfung anmelden. Wer einen Internetzugang hat, dem wird empfohlen, sich online zu registrieren. Der zweite Schritt ist die Buchung der beiden Impftermine und die Auswahl des Impforts. Der zweite Schritt kann erst erfolgen, wenn die jeweilige Priorisierungsgruppe für die Terminbuchung freigegeben wurde.

Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Impfwilligen einen sechsstelligen persönlichen Code, bestehend aus Zahlen und Buchstaben. Diesen benötigen sie für alle weiteren Schritte des Impfprozesses, insbesondere muss er auch an die zwei Impftermine mitgebracht werden. Der Code ist zudem auch als QR-Code dargestellt. Ohne Vorweisen dieses Codes respektive des QR-Codes ist keine Impfung möglich. Für die Impfung im Impfzentrum müssen die Impfwilligen ausserdem ihren amtlichen Ausweis, ihre Krankenversicherungskarte und allfällige Zusatzunterlagen wie ein ärztliches Attest mitnehmen. Die persönlichen Angaben sowie der Wohnort werden beim Empfang überprüft.

Personen mit Vorerkrankungen wird empfohlen, sich bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt impfen zu lassen. Damit sich Personen mit Vorerkrankungen in einem Impfzentrum impfen lassen können, müssen sie ein Attest ihres behandelnden Arztes mitbringen.

Die Gesundheitsdirektion bittet Impfwillige unter 65 Jahren, sich mit der Registration noch zu gedulden. Je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs und Impfquote werden die weiteren Impfgruppen schrittweise für eine Terminbuchung freigeschaltet. Gemäss heutigem Planungsstand wird das noch nicht geimpfte Gesundheitspersonal voraussichtlich gegen Ende April Termine buchen können und die breite Bevölkerung ab Mai.

Die Gesundheitsdirektion wird die Zürcher Bevölkerung auf der Webseite, durch die Medien und über Alertswiss informieren, wenn eine neue Impfgruppe für die Terminbuchung freigeschaltet wird. Ab Mai werden die Apotheken in die Impfaktion integriert. Über die Anmeldeplattform werden dann auch rund 150 Apotheken im ganzen Kanton als Impfort angewählt werden können.

Happy End für das Ehepaar Hänni und Impfungen ausserkantonaler Hochrisiko-Patienten

Die Impf-Odyssee von Ursula und Rolf Hänni (siehe «Tagblatt» vom 10.3.), welche in unserer Zeitung ein enormes Leserbrief-Echo ausgelöst hatte, ist endlich zu Ende. Das Ehepaar erhielt für gestern Dienstag einen Impftermin bei ihrem Hausarzt.

Unter den zahlreichen Zuschriften und Anrufen, mit denen das «Tagblatt» zu diesem Thema eingedeckt wurde, befand sich auch ein Kommentar, demzufolge es unverständlich sei, dass man sich nicht ausserkantonal impfen lassen könne, derweil Nichtzürcher in unseren Spitälern trotz Impfstoff-Knappheit geimpft würden. Auf Nachfrage des «Tagblatts» bestätigen sowohl Gesundheitsdirektion wie USZ und das Stadtspital Triemli und Waid Letzteres für spezielle Fälle. In verschiedenen «hochspezialisierten» Bereichen seien Hochrisikopatienten bzw. besonders exponiertes Personal (z. B. Intensivstation) geimpft worden, die ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich hätten. Laut Gesundheitsdirektion handelt es sich dabei um einige hundert auf bisher insge- samt über 200000 Impfungen. Hand- kehrum wird die beschriebene Praktik aber beispielsweise auch im Kanton Aargau mit stationären Patienten der entsprechenden Risikogruppe aus dem Kanton Zürich und anderen Kantonen gehandhabt, wie ein Sprecher des Gesundheitsdepartements des Kantons Aargau schrieb.

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