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Die vierte Covid-Impfung wird ab sofort nicht nur in den Impfzentren des Kantons, sondern auch in zahlreichen Apotheken in und um Zürich angeboten. Symbolbild: AVKZ / Christoph Kaminski

Covid-Impfung: Zweiter Booster ist kostenpflichtig

Von: Sacha Beuth

05. Juli 2022

Um die Einreisevorschriften einiger Länder in Sachen Covid-Impfung einhalten zu können, muss man sich teilweise ein zweites Mal boostern lassen. Dieser vierte Piks ist jedoch im Kanton Zürich neu nur für über 80-Jährige und stark gefährdete Personen gratis. Alle anderen zahlen im Minimum 60 Franken.

Die Sommerferien stehen vor der Tür und Herr und Frau Zürcher zieht es wieder ins Ausland. Etwa nach Malta. Allerdings könnte sich hier bei einigen Reisenden eine unliebsame Überraschung ergeben. Denn der Mittelmeerstaat verlangt zur Covid-Prävention bei der Einreise entweder einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis, der bestätigt, dass der dritte Piks nicht länger als 270 Tage zurückliegt. Für die Einreise nach Portugal darf die zweite Impfung nicht mehr als 270 Tage zurückliegen und für die Einreise nach Frankreich muss für Personen ab 18 Jahren die letzte (egal ob zweite oder dritte) Injektion nicht länger als 9 Monate zurückliegen (wobei der erste Booster bis dato noch kein Ablaufdatum hat). Je nach ihrem Impfstatus müssen Besucher dieser Länder sich testen oder erneut impfen lassen.

Kaum Schutz vor Infektion

Reisende nach Malta, die sich für Letzteres entscheiden und bei denen die erforderliche Frist abgelaufen ist, müssen nun für den zweiten Booster selber in die Tasche greifen. Nur für Patienten mit nachweislich stark geschwächtem Immunsystem und – nach der gestrigen Bekanntgabe des BAG – für Personen über 80 Jahren sowie Alters- und Pflegeheimbewohnern werden die Kosten der vierten Impfung weiterhin durch den Staat übernommen. Für alle anderen ist der zweite Booster kostenpflichtig, da er freiwillig ist und bislang nicht vom Bund empfohlen wurde. «Generell haben Personengruppen, die dreimal geimpft sind, gemäss aktuellem Wissensstand nach wie vor einen ausreichenden Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung. Eine weitere Impfung kann bei den aktuell zirkulierenden Virusvarianten kaum vor einer Infektion und milden Erkrankungen schützen», begründet Simon Ming, Mediensprecher beim Bundesamt für Gesundheit BAG, die Vorgabe des Bundes, nach der sich auch der Kanton Zürich richtet. Allerdings hat das BAG am Dienstag angekündigt, dass je nach Entwicklung der Pandemie ab Herbst auch für weitere Gruppen eine Empfehlung zum zweiten Booster ausgesprochen werden könnte, der dann wohl ebenfalls gratis wäre. Unabhängig davon bleiben die ersten beiden Impfungen (Grundimmunisierung) sowie die erste Auffrischimpfung weiterhin kostenlos.

In den kantonalen Impfzentren, dem Referenzimpfzentrum Hirschen­graben in Zürich und dem Impfzentrum Winterthur, kostet der zweite Booster 60 Franken. Der Betrag ist vor Ort zu bezahlen. Ebenso bieten einige Apotheken und Arztpraxen eine solche Impfung an. «Das Amt für Gesundheit hat sich mit deren Verbänden, der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich AGZ sowie dem Apothekerverband des Kantons Zürich AVKZ, auf einen empfohlenen Preis von 60 Franken geeinigt. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Arztpraxen und Apotheken einen höheren Preis verrechnen, wird impfwilligen Personen empfohlen, sich vorgängig über die Kosten zu informieren», schreibt das Amt für Gesundheit in einer Medienmitteilung.

Zur Impfung zugelassen sind Personen ab 12 Jahren (in Apotheken laut AVKZ ab 16 Jahren), deren letzte Impfung mindestens vier Monate zurückliegt. Schwangere brauchen ein ärztliches Attest. Wer bereits vollständig geimpft ist (Grundimmunisierung sowie eine Auffrischimpfung) und eine weitere Auffrischimpfung wünscht, kann im kantonalen Impftool «VacMe» unter zh.vacme.ch sowie über die Impfhotline (0848 33 66 11) einen Termin vereinbaren. Laut AVKZ bieten vereinzelt Apotheken zweite Boosterimpfungen auch über eigene Terminbuchungssysteme auf ihren Websites an.

Nach der vierten Impfung erhält die geimpfte Person wie üblich ein neues Covid-Zertifikat, das online und/oder über den Postweg zugestellt wird. Es ist wie jenes für die dritte Impfung (erster Booster) 270 Tage gültig. Die vierte Impfung ist aber kein Freipass für massnahmenfreies Reisen. Experten empfehlen dringend, sich für jede Destination über die aktuellen Einreisebedingungen zu informieren, da jedes Land die Gültigkeitsdauer der verschiedenen Zertifikate individuell aufgrund von Impfung, Genesung oder / und Test (PCR /Antigen) festlegt. Oftmals ist die Einreise auch mit einem negativen Test möglich. Generell ist es im EU-Raum so, dass ein Impfnachweis neun Monate nach der Impfung abläuft.

Checkliste zur Zertifikatsgültigkeit unter:
www.bag-coronavirus.ch/zertifikat/wo-kommt-das-covid-zertifikat-zum-einsatz/

 

 

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