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«Hoppla!» In den kommenden Wochen ist in Zürich wieder mit Rutschgefahr wegen Schnee und vor allem Eis zu rechnen. Symbolbild: iStock

Damit bei Glatteis alles glattläuft

Von: Sacha Beuth

22. Dezember 2020

WINTERDIENST Schnee und Eis sorgen auch in Zürich immer wieder für Rutschgefahr. Wie man diese minimiert und wem dabei welche Aufgaben zufallen, wissen HEV und ERZ.

Normalerweise ist das Ausrutschen auf Schnee und Eis und damit deren vorzeitige Räumung erst im Januar und Februar in Zürich ein Thema. Da aber vorbeugen bekanntlich besser ist als heilen, hat der Hauseigentümerverband Schweiz HEV bereits jetzt seine Mitglieder auf die entsprechenden Aufgaben aufmerksam gemacht. «Der Eigentümer muss seine Liegenschaft so unterhalten, dass bei deren bestimmungsgemässem Gebrauch keine Gefahr besteht, ansonsten er für allfällige Schäden haftbar gemacht werden kann», sagt Thomas Oberle, Jurist beim HEV. Diese beinhalte auch die Räumung von Schnee und Eis auf dem privaten Grund (= in der Regel ab Trottoirkante).

Allerdings gebe es Einschränkungen: «Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zum Schneeschaufeln nur für 7 bis 21 Uhr, also die Zeit, in der am meisten Fussgänger unterwegs sind. Der Mieter kann nicht verlangen, dass ununterbrochen Salz gestreut oder Schnee geschaufelt wird, sondern der Räumdienst muss zumutbar sein». Zudem dürfe erwartet werden, dass sich Fussgänger und Fahrradfahrer den jeweiligen Wetterbedingungen anpassen.

Für die Schnee- und Eisräumung auf öffentlichem Grund ist in Zürich Entsorgung & Recycling Zürich ERZ zuständig. Und steht auch in der Haftung, falls «der Winterdienst nicht nach der gesetzlichen Norm geplant und nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde – wobei auch hier Fussgänger und Velofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen müssen», so ERZ-Sprecher Tobias Nussbaum. Bei 8,2 Millionen Quadratmetern öffentlichen Grundes sei es zudem nicht möglich, jederzeit und überall gleichzeitig die Flächen schnee- und eisfrei zu halten. «Deshalb gibt es eine Prioritätenliste, nach der Hauptverkehrsachsen sowie Strassen und Wege zu Bahnhöfen, Spitälern, Feuerwehr- und Polizeistationen zuerst berücksichtigt werden.»

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