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Visualisiertes Teilstück der geplanten Zooseilbahn auf der Höhe der Masoalahalle. Bild: PD

Die Zooseilbahn nimmt die nächste Hürde

Von: Sacha Beuth

01. September 2020

Nachdem das Baurekursgericht die Rekurse gegen die Zooseilbahn in Zusammenhang mit dem kantonalen Gestaltungsplan abgewiesen hatte, ist bei den Planern im Tiergarten die Freude und Erleichterung gross. Trotzdem erwartet Andreas Hohl, Vertreter der Zoo Seilbahn AG, nicht, dass die Gegnerschaft die Flinte nun ins Korn wirft, und rechnet mit einem langwierigen Prozess bis zur Inbetriebnahme der Bahn.

Als die Baudirektion des Kantons Zürich am 26. April 2019 den kantonalen Gestaltungsplan «Seilbahn Stettbach–Zoo Zürich» festsetzte, hagelte es Rekurse. Neben der Stadt Dübendorf und einer Genossenschaft hatten drei weitere Parteien beziehungsweise Interessenvertreter (eine davon vertrat 115 Rekurrenten) Einsprache gegen den Plan beim Baurekursgericht eingereicht. Vorletzten Freitag mussten die Rekurrenten eine herbe Niederlage einstecken. Das Baurekursgericht wies die Rekurse vollumfänglich ab, sofern es überhaupt darauf einging.

Das Gericht begründete seinen Entscheid unter anderem damit, dass private Interessen durch den Plan kaum tangiert würden und der angestrebte Umsteigeeffekt von privaten auf öffentliche Verkehrsmittel aufgrund eines Gutachtens gegeben sei. Umgekehrt sei höchstens an Zoo-Spitzentagen damit zu rechnen, dass mit dem Auto anreisende Zoobesucher Stettbach stärker durch Parkplatzsuchverkehr belasten würden. Zudem sei die Beeinträchtigung angesichts der nicht besonders zahlreichen unmittelbaren Anwohner vertretbar.

Bei den Verantwortlichen der Zooseilbahn ist man ob des Urteils natürlich höchst erfreut. «Wir sind einen wichtigen Schritt weiter», sagt Andreas Hohl, Delegierter des Verwaltungsrats der Zoo Seilbahn AG. Zu stark jubeln will er aber noch nicht, denn die Rekurrenten haben nach Bekanntgabe des Entscheids 30 Tage Zeit, Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Zähe Gegnerschaft

Die Stadt Dübendorf hat laut «Anzeiger von Uster» bereits angekündigt, dass man den Inhalt des Entscheids genau anschauen und allenfalls weitere Schritte prüfen werde. Hohl erstaunt dies nicht. Im Gegenteil: «In den 16 Jahren, in denen ich nun mit dem Projekt unterwegs bin, haben die Gegner stets weitergemacht. Das wird wohl auch jetzt der Fall sein.»

Zugleich ist der Zooentwickler und gelernte Kulturingenieur ebenso unerschütterlich von den Vorteilen des Projekts überzeugt. «Die Erschliessung des Zoos durch den öffentlichen Verkehr weiter zu verbessern, ist eine Notwendigkeit. Das hat auch das Baurekursgericht so bestätigt. Dafür ist die Zooseilbahn die beste, da nachhaltigste aller möglichen Varianten.» Sie verkürze die Anreisezeit mit dem öffentlichen Verkehr insbesondere aus der Ostschweiz erheblich und entschärfe die Verkehrssituation beim Zoo gerade an Spitzentagen. «Zudem macht sie praktisch keinen Lärm, keine Abgase und ist schnell und komfortabel.» Und man könne mit ihr im Gegensatz zu Tram und Bus sofort auf das jeweilige Besucheraufkommen reagieren und die Anzahl der Gondeln vergrössern oder verringern.

Doch so weit ist man noch lange nicht. Selbst ohne Beschwerde gegen den Entscheid des Baurekursgerichts muss noch das bereits eingereichte Plangenehmigungsgesuch vom Bund bewilligt werden. Auch hier könnten noch Rechtsmittel dagegen ergriffen und dann das Bundesgericht miteinbezogen werden. «Im besten Fall fährt in drei bis fünf Jahren die erste Gondel von Stettbach zum Zoo. Im Worst Case kann es bis dahin noch rund 10 Jahre dauern», schätzt Hohl.

Zooseilbahn in Zahlen

Die Zooseilbahn soll über eine Gesamtlänge von 2155 m vom Bahnhof Stettbach über Gfellergut und Sagentobel bis zur Masoalahalle des Zoo Zürich führen. Die Fahrzeit beträgt rund 7 Min. Den Besuchern stehen bis zu 44 Gondeln mit je 10 Plätzen zur Verfügung. Auf diese Weise ist eine Förderkapazität von bis zu 1800 Personen pro Stunde möglich.

Was ist Ihre Meinung zum Thema: echo@tagblattzuerich.ch

 

 

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