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Der Brand im Recyclingbetrieb in Schlieren: Für die erste Warnung wurde auch das Gebiet der Stadt Zürich miteinbezogen. Bild: Kantonspolizei Zürich

Ein Brand mit Grenzen

Von: Jan Strobel

11. August 2020

Als es Ende Juli in Schlieren zu einem Brand in einem Recyclingbetrieb kam, wurde auch die Stadtzürcher Bevölkerung durch die Kantonspolizei gewarnt. Ein «Tagblatt»-Leser kritisiert jetzt die Stadtpolizei.

Als «Tagblatt»-Leser Rolf H. am Morgen des 29. Juli auf seinen Balkon in Zürich-Altstetten trat, bemerkte er einen ungewöhnlichen Brandgeruch. Tatsächlich war kurz vor 9 Uhr bei der Einsatzzentrale von Schutz & Rettung Zürich die Meldung eingegangen, dass in einem Recyclingbetrieb in Schlieren Elektroschrott brennen würde und es zu einer starken Rauchentwicklung komme.

Wegen der Rauchentwicklung wurde durch die Kantonspolizei Zürich eine sogenannte ICARO-Meldung verbreitet. Die Bevölkerung – auch in der Stadt Zürich – wurde über das Radio, soziale Netzwerke wie Twitter oder über die App «Alertswiss» aufgefordert, Türen und Fenster zu schliessen und sich in der Umgebung nicht im Freien aufzuhalten.

Zuständigkeit delegiert?
Von dieser Meldung allerdings erfuhr Rolf H. erst, als die Gefahr längst gebannt war. Jetzt übt er Kritik an der Handhabung des Bevölkerungsschutzes. Die Stadtzürcher Bevölkerung, insbesondere im Quartier Alt­stetten, sei nur unzureichend informiert gewesen, so sein Vorwurf. Von der Stadtpolizei sei überhaupt keine Warnung ausgegangen, Fenster und Türen zu schliessen, obwohl die Rauchentwicklung auch das Stadtgebiet betroffen habe. Auch seine Nachbarschaft sei völlig ahnungslos gewesen.

Überdies seien Kanäle wie die App «Alertswiss» den meisten nicht bekannt. Rolf H. versteht nicht, weshalb die Zuständigkeit einfach an die Kantonspolizei «delegiert» werde, obwohl auch das Stadtgebiet betroffen gewesen sei. «Handelt beim Bevölkerungsschutz jeder einfach autonom?», fragt sich der «Tagblatt»-Leser.

«Im vorliegenden Fall lag der Ereignisort in Schlieren und demnach in der Zuständigkeit der Kantonspolizei Zürich», macht Marc Surber von der Stadtpolizei Zürich deutlich. «Aufgrund der Ausbreitung des Rauchs und der Geruchsimmissionen sowie aufgrund der Wetterlage wurde für die erste Warnung auch das Gebiet der Stadt Zürich miteinbezogen. Zu einem späteren Zeitpunkt konnten die angeordneten Verhaltensmassnahmen auf das Gemeindegebiet Schlieren beschränkt werden.»

Die Alarmierungswege, so Marc Surber, würden keinesfalls an die Kantonspolizei Zürich delegiert. «Die Zuständigkeit liegt und lag hier beim Kanton.» So sieht es auch die Alarmierungs- und Sicherheitsverordnung des Bundes (VWAS) vor. Auch im Bevölkerungsschutzgesetz des Kantons Zürich führt die Kantonspolizei die sogenannte Führungsorganisation, welche den Regierungsrat bei der Bewältigung von ausserordentlichen Lagen unterstützt. Einzig die beiden Städte Zürich und Winterthur leiten die Einsätze auf ihrem Gebiet hingegen grundsätzlich selbständig.

«Die Kantonspolizei pflegt sowohl mit den Kommunal- und Stadtpolizeien wie auch mit den Gemeinden im Kanton Zürich eine sehr enge Zusammenarbeit», sagt Carmen Surber von der Kantonspolizei Zürich. «Die Information oder Alarmierung mit und ohne Sirenenalarm erfolgt über die App Alertswiss. Über dieses System werden auch die weiteren Medien wie die Website www.alert.swiss sowie Radios und TV bedient.» Mit dem Notdispositiv ICARO (Information Catastrophe Alarme Radio Organisation) stellt die SRG sicher, dass behördliche Meldungen in allen besonderen und ausserordentlichen Lagen rund um die Uhr sofort ausgestrahlt werden. «An ICARO angeschlossen sind alle Einsatzzentralen der Kantonspolizeien. Die weiteren Informationen via Social Media werden ergänzend erstellt und verbreitet», erklärt Carmen Surber.

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