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Christian Gamp (32) kämpft um sein Lokal im Kreis 4. Bild: Mathyas Kurmann

Ein Mann kämpft um seinen Club

18. Januar 2019

Eigentlich hätte sein Club Sender im Kreis 4 für Betreiber Christian Gamp die Verwirklichung eines Traums werden sollen. Doch jetzt bedrohen Lärmklagen und Rechtsstreitigkeiten die Zukunft seines Lokals.

Als Christian Gamp 2017 an der Kurzgasse im Herzen des Kreises 4 eine neue Lokalität für seinen alternativen Radiosender GDS.fm gefunden hatte, ging für ihn ein Traum in Erfüllung. «Wenn es an der Langstrasse nicht geht», sagte er sich damals, «dann funktioniert es nirgends.» Und tatsächlich schien das Projekt aufzugehen. Zu seinem Radiosender eröffnete er auch eine Bar und einen kleinen Club mit dem treffenden Namen «Sender».
 
«Die Beweise fehlten»
Innert Kürze avancierte der Ort zu einer festen Grösse im Zürcher Nachtleben. Bis Christian Gamp das ereilte, mit dem sich viele Bar- und Clubbetreiber im Langstrassenquartier immer wieder und seit den letzten fünf Jahren vermehrt konfrontiert sehen: Es kam zu Lärmklagen von Anwohnern, konkret von zwei Nachbarn. 14-mal musste die Stadtpolizei im Jahr der Eröffnung an die Kurzgasse ausrücken. «In den meisten Fällen kam es zu keiner Anzeige», sagt Gamp, «lediglich in fünf Fällen wurde uns bisher eine Busse zugestellt. Wir zeigten uns von Anfang an kooperativ und taten alles, was in unseren finanziellen Möglichkeiten lag, um die Lärmemissionen weiter einzugrenzen.» Gamp schaffte zum Beispiel schwere Akustikplatten an, investierte in ein System, das den Bass mindert, oder stellte einen Security ein. «Die Anwohner hingegen liessen mich nicht einmal in ihr Gebäude, um angebliche störende Werte überhaupt festzustellen», sagt er. Gamp ging in die Offensive. Statt die Bussen einfach zu bezahlen, wehrte er sich dagegen. Zu willkürlich erschienen ihm die Beurteilungen der Polizei. «Rund um unser Lokal finden dauernd laute Veranstaltungen oder Partys statt. Der Beweis, dass der Lärm tatsächlich von uns kommt, wurde nie objektiv erbracht», ist Gamp überzeugt, zumal die Polizei selbst den Lärm nie gemessen habe. «Verschiedene unmittelbare Anwohner bestätigten wiederholt mit Unterschrift, dass sie keinen Lärm aus der Sender-Bar festgestellt hätten.»

Tatsächlich bestätigte die fehlende Beweislage auch das Stadtrichteramt, das letzten Februar drei Lärmklagen deshalb abwies. Vom Gericht sei die Polizei allerdings nicht informiert worden, dass die Beweise nicht ausreichten, sagt Gamp. «Die betreffenden Verzeigungen hätten rückwirkend gelöscht werden müssen.» Tatsächlich bekam der Sender erneut Besuch von Beamten. Die Stadtpolizei habe ihm nun ein Musikverbot angedroht, was das wirtschaftliche Aus bedeuten würde, so Gamp, «dies, obwohl wir bisher vor Gericht in jedem abgeschlossenen Fall freigesprochen wurden».

Dieser Rechtsstreit, findet Gamp, zeige ein grundsätzliches Problem auf. «Der Fokus liegt viel zu willkürlich bei den Anwohnern, die ihre Klagen kaum beweisen müssen. Vor allem die Polizei, aber auch die Politik sollten verhältnismässiger mit diesem Thema umgehen, wenn sie das Nachtleben nicht zerstören wollen. An ihm hängen Jobs und Investitionen, es fördert den Tourismus und zieht eine junge Wählerschaft an. Für eine Möchtegern-Weltstadt wie Zürich ist der derzei­tige Umgang mit dem Nachtleben peinlich.»

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Leserkommentare

Eugen Baumgartner - Ja, so ist das eben, die Weltstadt Zürich fällt zusehends in den Dornröschenschlaf und verkommt zu einem Bauerndorf

Vor 5 Jahren 2 Monaten  · 
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