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11-jährige Botschafterin: Emma El Hakim wird auch dieses Mal wieder ihre Mitschüler über Kinderrechte informieren. Bild: SB

Emmas Einsatz für die Rechte der Kinder

Von: Sacha Beuth

28. November 2017

Die 11-jährige Emma El Hakim aus dem Kreis 4 hat mit drei weiteren ­Stadtzürcher Schülern an der nationalen Kinderkonferenz in Trogen AR teilgenommen. Die Kinder wurden dort zu Botschaftern der Kinderrechte ausgebildet und sollen ihr Wissen nun an ihren Schulen vermitteln.

Von der Kinderkonferenz hatte Emma El Hakim bis vor einem Jahr noch nie etwas gehört. Doch dann bekam sie von der Spielanimation der Stadt Zürich einen Flyer in die Finger, der den von drei Kinderorganisationen (siehe Box) organisierten Anlass beschrieb und auch über die Teilnahmemöglichkeiten aufklärte. «Ich wusste bis dahin gar nichts von Kinderrechten. Es hat mich neugierig gemacht. Ich wollte mehr über unserer Rechte erfahren, und darum habe ich mich dann ein paar Wochen später zusammen mit zwei Gspänli aus dem Quartier angemeldet.» Die Erfahrungen, die sie an der Kinderkonferenz im Kinderdorfs Pestalozzi in Trogen AR sammelte, haben sie so begeistert, dass die 11-Jährige zusammen mit drei weiteren Stadtzürcher Schülern nun erneut teilnahm. Betreut von Fachpersonen und in Gruppen aufgeteilt, erarbeiteten die Kinder von Donnerstag bis Sonntag Ideen zum Thema Kinderrechte. Am Schluss der Konferenz wurden die Projekte dem Ausserrhoder Ständerat Andrea Caroni, den Medien und den Schulen präsentiert und übergeben.

Wochenende geopfert

Dieses Jahr hatte sich Emma den Workshop «Kinderrechte verteidigen» ausgesucht. Jeden Tag feilte sie sechs Stunden mit ihrer Gruppe an den Formulierungen und Forderungen. «Es war anstrengend, hat aber auch viel Spass gemacht.» Das freut Mirjam Rotzler, Co-Präsidentin der Kinderlobby Schweiz. «Die Konferenz ist mit Bedacht wie ein Klassenlager aufgebaut, bei dem die Freizeit nicht zu kurz kommen sollte. Es gibt einen Sportplatz, eine Turnhalle und ein Jugendzentrum, wo sich die Kinder – selbstverständlich unter Aufsicht – austoben können. Man darf nicht vergessen, dass die Kinder von der Schule zwar zwei Freitage erhalten, zugleich aber auch ein Wochenende für die Arbeiten opfern müssen.» Emma hat es gerne getan. Sie kann es kaum erwarten, ihr Projekt an ihrer Schule präsentieren zu dürfen. «Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fungieren so als Botschafter. Damit ist ein wichtiges Ziel der Konferenz erreicht», erklärt Rotzler. Emma zieht ebenfalls eine positive Bilanz: «Dank der Kinderkonferenz weiss ich nun auch, wie wir im Klassenrat Probleme angehen und zum Beispiel Mobbing verhindern können, dass unsere Lehrer uns anhören müssen und dass wir auch auf Gemeindeebene – etwa bei Schul- und Verkehrsprojekten – ein Mitspracherecht besitzen.»

Kinderrechte: Darum geht es

Die Kinderrechte sind eine Erweiterung der UNO-Menschenrechte auf die Teilgruppe Kinder. Sie beinhalten Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte in 54 Artikeln, die in der UNO-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 an der UNO-Generalversammlung angenommen und von bislang 196 Staaten ratifiziert wurde, festgelegt sind. Diese Staaten und ihre Behörden sind verpflichtet, die Kinderrechte in ihre jeweiligen Gesetze bzw. Verfassungen zu verankern und umzusetzen bzw. deren Einhaltung sicherzustellen. Ausserdem müssen sie periodisch der UNO einen Rechenschaftsbericht darüber ablegen. Die Artikel der Kinderrechte regeln unter anderem den Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung, das Recht auf Bildung, den Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, den Schutz vor Suchtstoffen und den Schutz vor sexuellem Missbrauch, das Recht auf freie Meinungsäusserung und dass die Meinung des Kindes mitberücksichtigt wird (z. B. in Scheidungssituationen) und das Recht auf Kinder-relevante Informationen, aber auch den Schutz vor unangemessenen Informationen (z. B. Pornografie, extreme Gewalt). In der Schweiz werden die meisten Rechte gewährleistet. Eine der wenigen Kritikpunkte betrifft den Umstand, dass die Meinung der Kinder zu wenig berücksichtigt wird und dass für Kinder ohne Aufenthaltsstatus die Kinderrechte nicht gelten. Um den Bekanntheitsgrad der Kinderrechte zu erhöhen, organisiert die Kinderlobby Schweiz zusammen mit der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) seit 2006 (mit einem dreijährigen Unterbruch) jedes Jahr die Kinderkonferenz. Während des Projekts diskutieren 50 Kinder zwischen 10 und 13 Jahren über Kinderrechte und erarbeiten gemeinsam Ideen, wie die Kinderrechte in der Schule gelernt und angewendet werden können.

Weitere Infos:
www.kinderlobby.ch; www.netzwerk-kinderrechte.ch; www.pestalozzi.ch; www.sajv.ch.

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