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Illustration: BAG

Empfohlene Schutzmassnahmen des BAG

Von: Sacha Beuth

03. März 2020

Mit einem Flyer gibt das BAG Tipps, wie man sich am besten vor dem Coronavirus schützen kann. Ausserdem wurden verschiedene Massnahmen getroffen, um der Verbreitung der Infektionskrankheit Einhalt zu gebieten.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat am 2. März einige Anpassungen vorgenommen und die Kampagnenstufe (nicht die Gefahrenstufe!) von gelb auf rot erhöht. Statt drei gelten nun sechs Verhaltensregeln (siehe Illustration). Weiter werden bei Personen mit grippeähnlichen Symptomen die Tests auf das neue Coronavirus intensiviert. Einreisende und Pendler werden an den Grenzen und Flughäfen informiert, was sie tun sollen, wenn sie Symptome haben. Aufgrund der aktuellen Situation – es liegt basierend auf dem Epidemiengesetz eine «besondere Lage» vor – wurden zudem Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern verboten. Die Kantone müssen dieses Verbot durchsetzen und kontrollieren, ob es eingehalten wird. Das Verbot gilt bis mindestens 15. März 2020.

Weitere Infos:
www.bag-coronavirus.ch
sowie Infoline Coronavirus:
058 463 00 00

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