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Um das Haushaltskässeli einkommensschwacher Personen wegen der gestiegenen Energiepreise zu stützen... Bild: Adobe Stock

Energiekosten: Zustupf für Einkommensschwache

Von: Sacha Beuth

07. Dezember 2022

Menschen in der Stadt Zürich mit geringen finanziellen Mitteln sollen durch eine neue Energiekostenzulage entlastet werden. Anspruchsberechtigt wären laut Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements, rund 34 000 Haushalte, die Pauschalen zwischen 270 bis 1000 Franken pro Person erhalten würden. 

Im Vergleich zum Januar 2021 sind in der Stadt Zürich die Preise für Gas um 160, die Preise für Heizöl um 109 und die Preise für Holzpellets um 86 Prozent gestiegen. Teuerungen, die vor allem Personen mit geringen finanziellen Mitteln zu schaffen machen. Dem will die Stadt nun mit einer neuen Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte entgegenwirken. Die Zulage soll dem Stadtrat als dauerhaftes Instrument zur Verfügung stehen. Wie Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements, am letzten Donnerstag an einer Medienkonferenz erklärte, habe der Stadtrat dem Gemeinderat den Erlass einer entsprechenden Verordnung beantragt.

«Dabei ist hervorzuheben, dass die Energiekostenzulage nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt wird», betont Golta. Einerseits müssten dafür bestimmte Parameter erfüllt sein, andererseits könne der Stadtrat jeweils situativ entscheiden, ob er die Zulage gewährt und wie hoch der Anteil des Ausgleichs ausfallen soll, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. «Es ist für den Stadtrat ein Kann, kein Muss.»

So wird die Ausrichtung der Energiekostenzulage nur möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. Dies ist – wie eingangs erwähnt – gegenwärtig sowohl bei Gas wie Heizöl und Holzpellets der Fall. Gemäss Golta sorgt die Beschränkung des Vergleichszeitraums auf jeweils drei Jahre dafür, dass längerfristige beziehungsweise dauerhafte Preisentwicklungen nicht durch die Stadt ausgeglichen werden.

Mehrere Ausnahmen

Bei den Personen, die im Falle einer Ausrichtung der Zulage bezugsberechtigt wären, gibt es ebenfalls Einschränkungen. Grundsätzlich kommen nur jene zum Zug, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse auf eine individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämie angewiesen sind. Von diesen sind jedoch die, welche Sozialhilfe empfangen, ausgeschlossen. Ebenso die Mehrzahl der Ergänzungsleistung-Beziehenden, da diese zumeist über eine Erhöhung der Akontozahlungen für die Mietnebenkosten ihre zusätzlichen Ausgaben kompensieren können. Nur EL-Bezüger, deren Mietkosten infolge höherer Energiepreise nicht mehr finanziert werden können, können die Zulage ebenfalls beantragen. Weiter ist ein Mietverhältnis in der Stadt Zürich ohne enge verwandtschaftliche Beziehung zum Vermieter sowie eine Abhängigkeit vom für die Zulage berechtigten Energieträger nötig.

Dass der Parameter auf Personen mit Krankenkassenverbilligungen gefallen sei, habe gemäss Golta vorab praktische Gründe. «Diese Personen wurden hinsichtlich ihres geringen Einkommens beziehungsweise Vermögens bereits überprüft. Hätten wir für die Energiekostenzulage erneut alle Bewohner checken müssen, hätte das unverhältnismässige administrative Kosten zur Folge gehabt. Trotzdem dürften auf diese Weise alle wirklich Bedürftigen abgedeckt sein.»

Für die laufende Heizperiode rechnete der Stadtrat mit rund 34 000 Haushalten, die bezugsberechtigt sind. Für diese sind Zulagen zwischen 270 und knapp 1000 Franken pro Person in Form einer Pauschale vorgesehen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der jeweiligen Haushaltsgrösse und dem genutzten Energieträger. «Die Pauschale hat zudem den Vorteil, dass anders als bei einer Übernahme der effektiven Energiekosten der Sparanreiz erhalten bleibt», erklärt Golta. Wer bezugsberechtigt ist, wird aktiv von der Stadt auf schriftlichem Weg informiert, muss dann allerdings für die Energiekostenzulage beim Amt für Zusatzleistungen ein Gesuch einreichen.

Die geschätzten Gesamtkosten für die erstmalige Ausrichtung der Energiekostenzulagen für einkommensschwache Personen belaufen sich laut dem Vorsteher des Sozialdepartements auf 17 Millionen Franken. Das Instrument soll bereits für die Heizperiode 2022 / 2023 zur Anwendung kommen. «Der politische Prozess ist eingeleitet. Die Eingabe wird jetzt im Gemeinderat in den nächsten Wochen beraten. Es gibt zwar keine Deadline, aber anhand der üblichen Vorgehensweise dürfte im Frühling das Geschäft behandelt sein und der Stadtratsbeschluss vorliegen, so dass wir bei grünem Licht ab Sommer 2023 die Pauschalen auszahlen könnten», schliesst Golta.

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