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Wo Hotshape war, ist jetzt ein Corona-Testcenter. (Bild: Christian Saggese)

Filiale geschlossen: Kundinnen müssen weiterzahlen

Von: Christian Saggese

28. September 2021

Das Fitnessstudio Hotshape in Zürich hat die Filiale geschlossen. Dennoch erhalten die Kundinnen weiterhin Aufforderungen, noch Beiträge für Trainings, die sie nicht mehr absolvieren können, zu bezahlen. 

Die Kundinnen des Frauen-Fitnesscenters Hotshape standen Mitte September plötzlich vor verschlossenen Türen. Das Studio an der Pelikanstrasse wurde dichtgemacht – wie bereits die drei anderen Hotshape-Filialen in St. Gallen, Staad und Liechtenstein zuvor. Die Zürcher Kundinnen wurden über diesen Schritt aber nicht etwa von Gründer Mario Weithaler persönlich informiert, wie mehrere Betroffene* berichten. Einige erfuhren es lediglich über das abgeschaltete Online-Reservationssystem von Hotshape, andere durch eine E-Mail, in welcher steht: «Wegen der aktuellen Situation musste der Geschäftsbetrieb aller Filialen eingestellt werden. Daher müssen vorläufig alle Trainingstermine abgesagt werden». Die Homepage ging vor wenigen Tagen offline.

Nun stehen die Kundinnen also da mit vertraglich vereinbarten Abos und können gleichzeitig die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen. Bei Hotshape selbst sei niemand mehr erreichbar, erzählen sie weiter. Nun fürchten sie, um ihr Geld betrogen zu werden.

Zahlen ohne Leistung

Wie die Zürcherinnen übereinstimmend erzählen, sei zu Beginn, noch vor der Pandemie, alles gut gelaufen. Die Kundinnen lösten mit ihren Abos eine bestimmte Anzahl an individuellen Trainingseinheiten, die sie während einer gewissen Zeitspanne einlösen konnten. Bis zu zwei Trainingseinheiten pro Woche wurden ihnen zugesichert. Bezahlt werden konnte monatlich.
Die Abobeiträge wurden auch während der beiden Lockdowns einbezahlt. Da die gekauften Trainingseinheiten in dieser Zeit nicht genutzt werden konnten, habe Hotshape den Kundinnen versprochen, diese auch noch nach Ablauf der offiziellen Vertragsdauer einlösen zu dürfen. Dies auch, weil pandemiebedingt zeitweise nur eine anstelle der versprochenen zwei Trainingseinheiten pro Woche zur Verfügung stand. Nun aber, befürchten die Zürcherinnen, drohen alle diese bereits bezahlten Stunden zu verfallen, schliesslich gibt es das Studio nicht mehr.

Zeitgleich würden sie laufend weitere Rechnungen und Mahnungen vom Inkassobüro Zahnärztekasse AG für die laufenden Abos erhalten. Wie eine Betroffene erzählt, habe sie, als die Schliessung bekannt wurde, postwendend eine ausserordentliche Kündigung per Einschreiben an Hotshape verschickt. Diese sei bis heute nicht abgeholt worden. «Eine Kopie von der Kündigung liess ich der Zahnärztekasse AG zukommen. Die Teilzahlungsbeträge habe ich eingestellt, es wurden bereits acht Monate bezahlt, in denen ich nicht trainieren konnte. Ich erwähnte auch, dass ich eine Rückerstattung erwarte.» Bisher habe dies aber nichts gebracht. In einem anderen Fall stellte eine Dame die Zahlungen nach dem zweiten Lockdown ein, «da das Fitnessstudio vier Wochen länger als gesetzlich vorgeschrieben geschlossen hatte», wie sie sagt. Kurz darauf sei eine Mahnung und danach die Aufforderung gekommen, die noch ausstehenden 2000 Franken der Gesamt-Abolänge auf einmal zu bezahlen. «Das habe ich sicherheitshalber getan. Somit habe ich nun eigentlich 20 Monate fürs Nichtstun bezahlt. Acht Monate, weil Hotshape lockdownbedingt geschlossen war, und zwölf Monate für die restliche Laufzeit meines Abos, das mir nichts mehr nützt, da es das Studio nicht mehr gibt.»

Kein Lohn bezahlt

Es sind aber nicht nur die Kundinnen, die um ihre Finanzen bangen. Auch eine ehemalige Mitarbeiterin* meldete sich beim «Tagblatt» und sagte, dass ihr von Hotshape bereits letzten Dezember kein Lohn mehr bezahlt wurde. Sie kündigte daraufhin ihr Arbeitsverhältnis. Wie ihr Anwalt Fabian Spühler von Spühler Rechtsanwälte bestätigt, stünden noch offene Lohnforderungen von über 10 000 Franken aus. Der Fall sei am Arbeitsgericht hängig.

Niemand erreichbar

Telefonisch ist bei Hotshape tatsächlich niemand erreichbar. Jeder Anruf wird auf eine Combox umgeleitet. Das «Tagblatt» stellte daraufhin Hotshape schriftlich einige Fragen zu. Die Antwort erfolgte von der Firma Schüssler-Consulting mit Sitz in Liechtenstein. Diese verfügt über eine Beratervollmacht von Hotshape und darf daher Auskunft geben.

Allerdings wurden die Fragen vom «Tagblatt» nicht beantwortet. Gemailt wurde stattdessen eine Stellungnahme der Hotshape-Geschäftsleitung, die wenige Tage zuvor bereits an die Liechtensteiner Zeitung «Vaterland» ging, da diese über die Schliessung der Filiale in Liechtenstein berichtete.
In dieser Stellungnahme heisst es, dass das Unternehmen durch die behördlich angeordneten Betriebsschliessungen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sei. Im zweiten Lockdown 2020 wurden die Liquiditätsreserven nahezu aufgebraucht und es mussten einschneidende Sanierungsmassnahmen umgesetzt werden – mit dem Ziel, das Unternehmen zu erhalten. Durch die Schliessung der ersten zwei Filialen wurde versucht, die Situation zu entschärfen. Doch nach dem zweiten Lockdown zeigte sich, dass sich die Marktbedingungen deutlich unter dem Vorcoronaniveau bewegten und man auch im Laufe des bisherigen Geschäftsjahres 2021 nicht mehr an ein Umsatzniveau anknüpfen konnte, das mindestens zur Deckung der operativen Kosten notwendig gewesen wäre. Im August 2021 zeichnete sich dann die drohende Zahlungsunfähigkeit ab. Die Geschäftsleitung bereite nun den Antrag zur Konkursanmeldung vor.

Die Zeitung «Vaterland» wollte von Hotshape noch wissen, ob die Kunden die Rechnungen ihrer laufenden Abos trotz Schliessung weiter bezahlen müssen. Darauf wurde geantwortet: «Da sich die Hotshape dem Factoring, einem modernen Instrument zur Unternehmensfinanzierung, bedient hat, wurden sämtliche Forderungen aus Kundenverträgen an einen Factoringpartner abgetreten». Dies habe den Vorteil, dass der Kaufbetrag nicht wie üblich als Einmalbetrag akonto bezahlt werden müsse, sondern bequem in monatlichen Raten von einem Finanzdienstleister eingezogen würde. Und Hotshape weiter: «Da es sich bei den Verträgen um sogenannte abstrakte Schuldanerkennungen handelt, besteht nach aktueller Rechtsauffassung grundsätzlich weiter eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzdienstleister. Da sich die Forderungen jedoch nicht mehr im Bestand der Hotshape befinden, kann hierauf kein Einfluss mehr genommen werden». Gemeint ist damit die Zahnärztekasse AG.

Anwalt gibt Hoffnung

Das «Tagblatt» wollte es von der Zahnärztekasse AG genauer wissen. Geschäftsführer András Puskás bestätigt: «Die Forderungen der Zahnärztekasse AG gegenüber den Kunden von HotShape by Weithaler GmbH bestehen gestützt auf die Teilzahlungsvereinbarungen zwischen der Zahnärztekasse AG und den Kunden. Wir sind der Ansicht, dass die Teilzahlungsvereinbarungen sogenannt abstrakt, also losgelöst vom Grundverhältnis, sind. Auch wenn die Filialen endgültig schliessen sollten, sind die verbleibenden Teilzahlungen zu leisten». Einfacher ausgedrückt: Haben die Kundinnen beispielsweise 200 Trainingseinheiten gekauft, müssen diese auch bezahlt werden – unabhängig davon, ob sie noch eingelöst werden können. Dies sähe der Vertrag so vor.

Ein wenig Hoffnung für die Kundinnen gibt es vom Zürcher Rechtsanwalt Fabian Spühler. Er sagt: «Die Kundinnen können umgehend ohne Nachfristansetzung gemäss Art. 107 ff. OR vom Vertrag zurücktreten. Für die nicht in Anspruch genommenen Trainings kann man das Geld zurückfordern. Und man kann die monatlichen Zahlungen umgehend einstellen, da die Gegenleistung nicht erbracht wird beziehungsweise nicht erbracht werden kann».

Der Fall Hotshape dürfte so manche Gerichte beschäftigen. Die ersten Betroffenen sind bereits mit Anwälten im Gespräch.

*Namen der Redaktion bekannt

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