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Beim Parken gelten für den E-Scooter die gleichen Regeln wie beim Velo.  (Bild: SAG)

Gleiche Rechte wie ein Velo

Von: Christian Saggese

20. Mai 2020

Auf den ersten Blick wild parkierte E-Scooter und Enuu-Wagen sind vielen Zürchern ein Dorn im Auge. Da die Fahrzeuge aber Velos gleichgestellt sind, wird sich wenig daran ändern.

Fussgänger und Velofahrer sind nicht immer die besten Freunde. In einem sind sich aber beide Parteien einig, sieht man sich die Beschwerden an, die fast täglich diese Zeitung erreichen. Und zwar, dass in der Stadt Zürich ein Überangebot an Freefloating-Anbietern, also an E-Scootern, E-Bikes und Enuu-Miniautos, herrsche. Die Meldungen ähneln sich. Erstens: Die Mietfahrzeuge werden wild in der ganzen Stadt verteilt parkiert. Zweitens: Werden sie auf Veloparkplätzen platziert, klauen sie Zweiradfahrern damit wertvollen Platz. Drittens: Die Nutzer dieser Mietfahrzeuge verhalten sich rücksichtslos und kümmern sich wenig um die Verkehrsregeln.

Unterstützung erhalten sie von Pro Velo und dem Fussgängerverein Zürich. Laut Dave Durner, Geschäftsführer Pro Velo Zürich, kriegen sie vermehrt Beschwerden ihrer Mitglieder. Insbesondere wegen der eiförmigen Enuu-Wagen, «die in der Innenstadt unterwegs sind, wo es sowieso an Platz mangelt, wo der Druck am höchsten ist». Für Durner ist klar: «Die Stadt ist in der Pflicht, harte und verbindliche Regeln zu erlassen und bei Missachtung konsequent zu bestrafen.» Auch der Fussgängerverein sei zur Anlaufstelle von belästigten und verängstigten Zufussgehenden geworden, heisst es in einem öffentlichen Schreiben auf ihrer Homepage. Sie fordern vom Stadtrat unter anderem, dass künftig nur noch Fahrzeuge bewilligt werden, bei welchen der Strom abstellt, sobald sie auf Gehflächen fahren.

Der Polizei die Hände gebunden

Die Kritik ist der Stadtpolizei bekannt, dennoch sind den Gesetzeshütern die Hände gebunden, weiss Mathias Ninck, Leiter Mediendienst des Sicherheitsdepartements. Denn, egal ob Scooter, Bike oder Enuu: «Alle diese Mietfahrzeuge sind gemäss Strassenverkehrsgesetz dem Fahrrad gleichgestellt». Sie dürfen also nicht auf den Trottoirs fahren, aber auf den Velowegen. «Zudem dürfen sie dort parkiert werden, wo für Fussgänger mindestens 1,5 Meter Platz bleibt und sie andere Verkehrsteilnehmer weder gefährden noch behindern», so Ninck. Sind diese Kriterien, die auch für normale Velos gelten, erfüllt, «kann die Stadtpolizei nicht einfach Bussen verteilen». Sind sie nicht erfüllt, «wird der Verleihfirma eine Busse zugestellt mit der Aufforderung, die Personalien des für das Abstellen verantwortlichen Mieters, also Lenkers, herauszugeben». Alle Anbieter haben übrigens für ihre Mietfahrzeuge eine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Grunds zu bezahlen.

Weiter geht die Stadt Zürich von einem nicht bewilligten gesteigerten Gemeingebrauch aus, «wenn mehr als zwei Fahrzeuge vom gleichen Verleihanbieter an einem Ort oder mehr als zehn Prozent der Abstellplätze einer Anlage durch Verleihanbieter beansprucht werden. In diesem Fall nimmt die Stadtpolizei Zürich Kontakt mit dem entsprechenden Anbieter auf und fordert ihn dazu auf, Fahrzeuge zu verschieben, respektive zu entfernen». Dadurch soll auch sichergestellt werden, dass die Fahrer eigener Velos einen Abstellplatz finden.

Fast 2000 Fahrzeuge

Aktuell besitzen vier Anbieter für insgesamt 1600 E-Trottinette, 240 E-Bikes und 150 Enuu-Fahrzeuge eine Bewilligung der Stadt Zürich. Ob man zufrieden ist, wie diese die Auflagen erfüllen, darüber werde nicht öffentlich diskutiert, so Mathias Ninck: «Probleme werden mit den jeweils betroffenen Anbietern direkt besprochen. Grundsätzlich läuft es aber nicht schlecht.» Wurde aber möglicherweise zu viel in zu kurzer Zeit bewilligt, um eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten? Darauf antwortet Mathias Ninck: «Die Stadt steht hinter ihrem Vorgehen, solchen Anbietern ein Geschäft in Zürich unter entsprechenden Bedingungen und Auflagen zu ermöglichen.»


Wie geht es nun weiter? Ende Mai wird entschieden, ob die Bewilligung für die Enuus verlängert wird. Aktuell hat der Bieler Anbieter die Erlaubnis, während drei Monaten mit 150 Fahrzeugen unterwegs zu sein. Keine Auskunft kann momentan auf die Frage gegeben werden, ob in naher Zukunft weitere ähnliche Angebote eine Bewilligung erhalten.

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Leserkommentare

Til Arboleda - Gemäss Verordnung über die Benutzung des öffentl. Raums, Art. 25, sind diese Free-Floating-Angebote gar nicht bewilligungsfähig, weshalb der Stadtrat – zuständig wäre der Polizeivorstand – auch keine solchen ausstellt, sondern der Tiefbauvorsteher
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Vor 3 Jahren 10 Monaten  · 
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