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Feuerwerke spalten die Gemüter. Gegner wollen sie am 1. August, aber auch an Volks­festen wie dem Züri-Fäscht (Foto), das nächstes Jahr wieder stattfindet, verbieten. Verkäufer und Fans regen sich über die Einschränkungen auf. Bild: Züri Tourismus

Heimatgefühle mit und ohne Knaller

Von: Ginger Hebel

26. Juli 2022

Grillieren in Wald und Waldesnähe ist am 1. August aufgrund der Trockenheit verboten. Ein generelles Feuerverbot gilt in der Stadt aber nicht. Feuerwerkverkäufer freuts. Gegner sehen rot, wenns knallt. 

Es ist Sommer. Es ist heiss. Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das bedeutet: Nichts mit Grillieren im Wald am 1. August (ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden). Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August ist Stand heute aber erlaubt, sofern ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern eingehalten wird.

Claudia und Rolf Bucher betreiben das Fachgeschäft Atelier Bucher (atelier-bucher.ch) in Zürich-Wiedikon seit über 40 Jahren. Ein generelles Feuerverbot wäre fatal für ihr Geschäft, das ohnehin harzt. «Keiner kauft Raketen, wenn er sie nicht abfeuern kann», sagt Claudia Bucher. Die Pandemie, Lieferengpässe – sogar bei Bengalischen Zündhölzern –, jetzt die Hitze. «Die ewige Unsicherheit ist das Mühsamste.»

Wie Klaus Marquardt von Meteo News auf Anfrage sagt, seien in den kommenden Tagen immer wieder Gewitter möglich – aber nicht flächendeckend. «Der Regen versickert schnell oder rinnt oberflächig ab, das Unterholz wird nicht nass, dadurch brennt es schneller.» Nicht nur der Wald, auch die trockene Thuja-Hecke in Nachbars Garten ist in Gefahr.

Ärger über Verbote

Feuerwerkfans kaufen jetzt vor allem Vulkane und Feuerwerksbatterien. «Empfehlenswert ist alles, was besser kontrollierbar ist», erklären die Buchers. Auch kleines Feuerwerk sei sehr beliebt. «Vulkane und Feuerwerksbatterien sind nicht wirklich problematisch, was Brände betrifft. Wichtig ist, dass man sich an die Sicherheitsanweisungen hält und genügend Abstand einhält», so Rolf Bucher. Wenn es nach den Gegnern geht, gehören Feuerwerke generell verboten, sowohl zum 1. August als auch zum Züri-Fäscht nächstes Jahr. «Ein Feuerwerk belastet Mensch und Umwelt. Das laute Knallen erschreckt Menschen sowie Haus- und Wildtiere. Die Luft wird verschmutzt und mit Feinstaub belastet», sagt Grüne-Gemeinderat Balz Bürgisser.

Für viele Traditionalisten gehört Feuerwerk zu einem richtigen 1. August aber einfach dazu. Balz Bürgisser wünscht sich stattdessen Alternativen, die mit Mensch, Tier und Umwelt verträglich sind, wie beispielsweise innovative und nachhaltige Lichtspektakel. «Wir sollten an der Bundesfeier unsere Verbundenheit mit der Schweiz auf klima- und umweltfreundliche Art ausdrücken.»

Das Stadtzürcher Bundesfeierkomitee organisiert seit jeher kein Feuerwerk aus Anlass des Nationalfeiertages. Die offizielle Bundesfeier der Stadt Zürich dauert von 11.30 bis 12.30 Uhr, im Anschluss daran findet auf der Stadthausanlage ein Unterhaltungsprogramm statt. Alle übrigen Feiern befinden sich in der Verantwortung der Quartiervereine. Die Buchers ärgern sich über die stetig steigenden Einschränkungen und Verbote im Allgemeinen. «Es wird von Jahr zu Jahr extremer. Viele schämen sich bereits, das Wort ‹Frauenfurz› in den Mund zu nehmen, weil es angeblich frauenfeindlich ist. Und wegen den Böllern: Auch wenn es gewittert, knallt es – und dies mehrfach im Jahr.»

Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

 

 

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