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Auch in der WG gibt es Pflichten: Hauptmieter, die ihre Mitbewohner nicht melden, müssen mit einer Busse rechnen. Bild: PD

Illegale Mitbewohner

Von: Clarissa Rohrbach

31. Oktober 2017

Junge Mieter vergessen immer wieder, ihre Mitbewohner zu melden. Dafür kassieren sie eine Busse. Laut Mieterverband informiert die Stadt zu wenig.

Die erste eigene WG: Ein Traum wird wahr. Doch oft vergessen die jungen Mieter dabei ihre Pflichten. Zieht nämlich ein Untermieter ein, muss der Hauptmieter innert 14 Tagen eine Einzugsanzeige ausfüllen. Denn im Kanton Zürich herrscht seit den 50er-Jahren die Drittmeldepflicht. Doch vor allem junge Menschen, die mit ihren Mitbewohnern einen Vertrag abschliessen, wissen das nicht. «Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Mieter ihre Untermieter nicht melden», sagt Carmela Schürmann, stellvertretende Leiterin des Personenmeldeamts.

Wer zum ersten Mal ein Zimmer untervermietet, dem sei oftmals die Drittmeldepflicht nicht bekannt und müsse erst einmal davon erfahren, meint Schürmann. Deswegen informiere die Stadt viermal jährlich im «Tagblatt der Stadt Zürich» und poste im Herbst – pünktlich zum Studienanfang – auf Facebook. Denn die Betroffenen sind vor allem Studenten. Laut Schürmann genügten diese Informationskanäle. Zudem rechne man damit, dass sich die Betroffenen über ihre Pflichten informierten.

Jeder braucht eine Adresse

Doch wieso ist es so wichtig, neue Mieter zu melden? Die Drittmeldepflicht geht Hand in Hand mit der persönlichen Meldepflicht. Bekommt die Stadt eine Einzugsanzeige, fordert sie die Neueingezogenen auf, sich beim Kreisbüro zu melden. Es ist wichtig, dass alle Bewohner der Stadt lückenlos im Register erfasst sind, damit die Ämter für alle Rechtsbeziehungen eine Adresse haben. Wer die Einzugsanzeige vergisst, kann gebüsst werden. Die Fälle werden je nach Situation beurteilt. Handle es sich um einen unerfahrenen Studenten, sehe man von einer Busse ab. Doch wenn wiederholt die Drittmeldepflicht missachtet wird, kommt der Fall vor den Stadtrichter.

Das Personenmeldeamt bekommt jährlich über 52 000 Einzugsanzeigen. Darunter sind auch Hauseigentümer, die ihre Mieter melden. Diese kennen die Vorschriften laut Schürmann meistens besser als die Studenten. «Wer regelmässig vermietet, dem ist die Drittmeldepflicht geläufig.» In den seltenen Fällen, in denen die Meldung vergessen geht, handelt es sich gemäss Hauseigentümerverband (HEV) vor allem um «neue» Hausbesitzer. «Zusätzliche Informationen würden nicht schaden», sagt Luca Roncoroni, Leiter Kommunikation des HEV Zürich.

Frist zu kurz?

Auch Walter Angst, Sprecher des Mieterverbandes Zürich, findet, dass die Stadt besser informieren sollte. «Was die Drittmeldepflicht angeht, ist Unwissen weit verbreitet.» Er nimmt die jungen Mieter in Schutz. Es sei praktisch unmöglich, von der Einzugsanzeige zu erfahren, wenn es einem nicht gesagt werde. Angst fordert mehr Kulanz von den Behörden. Viele junge Mieter seien Auswärtige und nicht über ihre Pflicht informiert. Ausserdem sei die Frist von 14 Tagen zu kurz. «Da richtet man sich erst gerade ein und hat andere Sorgen, als zum Kreisbüro zu gehen.» Er habe schon mehrfach von Hauptmietern gehört, die eine Busse bekamen, weil sie ihre Untermieter zu spät anmeldeten. «Das ist sehr unglücklich. Das Personenmeldeamt sollte mehr Verständnis zeigen.» Eine definitive Lösung sieht Angst nicht. «Es wird immer Untermieter geben, die sich nicht oder zu spät ins Register eintragen lassen.» Ein Problem sei das nicht.

Die Einzugsanzeige lässt sich übrigens seit zwei Jahren praktisch im Internet ausfüllen. Das spart einem den Gang zum Kreisbüro: www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

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