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Explosive Forderung: Der Böögg soll künftig keine Böller mehr enthalten. Bild: Martin Allemann

Krach um Böller am Sechseläuten

Von: Sacha Beuth

12. März 2024

Der Zürcher Autor Peter-Wolfgang von Matt glaubt, dass am Sechseläuten die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden. Er hat darum beim Bezirksrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht und fordert ein Böllerverbot.

Angefangen hatte es Ende der Nullerjahre. Damals hatte Peter-Wolfgang von Matt seinen Sohn ans Sechseläuten mitgenommen, als nach dem Verbrennen des Bööggs und den Explosionen der darin eingesetzten Böller der Filius vorübergehend über Ohrensausen klagte. 2018, nach einem Besuch eines Fussballländerspiels, bei dem ebenfalls Böller in unmittelbarer Nähe der beiden abgelassen wurden, hatte der Zürcher Autor genug. Er begann über die Gefahren der Knallkörper zu recherchieren, befragte diverse Ämter und kam zum Schluss, dass man es an einigen Volksfesten in der Schweiz beim Abbrennen von Böllern mit den Sicherheitsvorgaben offenbar nicht so genau nimmt. So auch beim Sechseläuten. «Beim Verbrennen von Knallkörpern, wie sie im Böögg stecken, ist laut nationaler Verordnung ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 bis 80 Metern nötig. Einige Teilnehmer sind aber vielfach näher dran, teilweise sogar nur 15, 20 Meter vom Böögg entfernt.» Auf diese Weise seien sie Schalldruckwellen ausgesetzt, welche den offiziellen Präventionsgrenzwert von 120 Dezibel übersteigen und somit Hörschäden verursachen können. Von Matt führt dazu als Beispiele Berichte von Messungen bei vergleichbaren Situationen an Veranstaltungen in Interlaken und Luzern auf.

Aus diesem Grund bemüht sich von Matt um ein Böllerverbot am Sechseläuten. Bislang vergebens. So blitzte er etwa 2022 mit einem entsprechenden Begehren bei Karin Rykart, der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, ab. Dort war er vorstellig geworden, weil die Stadtpolizei Bewilligungen für «das Abbrennen von lärmverursachendem Feuerwerk ausserhalb des 1. Augustes und der Silvesternacht» vergibt. Nun will von Matt sein Ziel über eine entsprechende Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat erreichen, die er vor kurzem dort eingegeben hat.

Wer kontrolliert?

Zugleich betont der 61-Jährige, der sich in der Vergangenheit immer wieder politisch engagierte und unter anderem mit der Besonnungs-Initiative die ZKB-Seilbahn bodigte, dass er nicht per se gegen das Sechseläuten sei. Nur auf das Abbrennen von Böllern solle aus Gründen des Gesundheitsschutzes verzichtet werden und stattdessen etwa dem Böögg eine nicht explodierende «Halskrause mit bengalischem Lichtfeuerwerk» umgelegt werden. Oder man solle wenigstens sicherstellen, dass die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften wirklich eingehalten werden. Aus dem Schriftverkehr zwischen von Matt und den Behörden, der auch dem «Tagblatt» vorliegt, geht zwar hervor, dass für deren Einhaltung der Böögg­bauer zuständig ist. Doch wird nirgends erwähnt, ob oder wie oft diese durch die zuständigen städtischen Behörden überprüft werden und ob es schon – wie es auch von Matt fordert – unabhängige Messungen gab.

Der Fall ist nun beim Statthalter gelandet und dort pendent. Aus diesem Grund will auch das Sicherheitsdepartement laut deren Medienstelle nicht weiter dazu Stellung nehmen. Derweil äussert sich das Zentralkomitee der Zünfte Zürichs als Veranstalterin des Sechseläutens nur allgemein: «Sicherheit hat oberste Priorität am Zürcher Frühlingsfest. Am Sechseläuten werden die gesetzlichen Vorgaben und Auflagen erfüllt und die notwendigen Bewilligungen eingeholt. Pyrotechnische Gegenstände sind durch das Sprengstoffgesetz reguliert. Sämtliche am Sechseläuten eingesetzten Böller sind zertifiziert und bewilligt.»

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

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