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Nicht nur im Kreis 1, sondern in ganz Zürich schränkt die neue Vermietungspraxis gerade für Familien den Wohnungswechsel im Quartier ein... Bild: PD

Leichter zu einer neuen Wohnung im Quartier

Von: Sacha Beuth

31. Mai 2022

Mit der neuen Vermietungsverordnung haben es Familien enorm schwer, zu einer grösseren und bezahlbaren Wohnung im Quartier zu kommen. Der Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat will dies ändern und hat eine entsprechende Petition eingereicht.

Vielen Familien in der Stadt Zürich ist das Problem nur zu gut bekannt: Sie leben seit mehreren Jahren in einer Wohnung, die im Besitze der Stadt ist, sind im Quartier verwurzelt, haben nach einiger Zeit aber Zuwachs erhalten, weshalb die bisherige Wohnung nun zu klein geworden ist. Also begibt man sich im Quartier auf die Suche nach einer grösseren Wohnung. Doch die Chancen auf Erfolg sind hierfür klein. Und werden durch einige in der Umsetzung befindlichen Änderungen der neuen Vermietungsverordnung noch geringer, insbesondere im Kreis 1. «Bei uns gibt es kaum Genossenschaften oder andere Formen gemeinnützigen Wohnraums», erzählt Felix Stocker, Präsident des Quartiervereins Zürich 1 rechts der Limmat und ehemaliger SP-Gemeinderat. «Die einzige Ausnahme bilden die städtischen Wohnungen. Deren Anteil ist im Vergleich zu anderen Quartieren sogar überdurchschnittlich hoch. Entsprechend einschneidend sind Änderungen an der Vermietungspraxis – namentlich die bezüglich Familienzuwachs und Wohnungstausch.»

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Mit der Petition «Für den Schutz der Quartierstruktur», die der Quartierverein kürzlich Gemeinderatspräsident Matthias Probst (Grüne) übergab, soll dieser Missstand behoben werden. Ein Lösungsvorschlag wäre, den Wohnungstausch innerhalb eines Hauses oder zumindest des Quartiers wieder zu ermöglichen. «Bei Überbelegung aufgrund von Familienzuwachs konnte die Stadt ihren Mieterinnen und Mietern bis anhin eine grössere Wohnung zum Tausch anbieten. Mit der neuen Vermietungspraxis ist das nun nicht mehr möglich», so Stocker.

Andererseits soll auch das Bewerbungsprozedere angepasst werden. «Wer auf der Suche nach einer grösseren städtischen Wohnung ist, muss sich auf eine freie Wohnung erst bewerben. Dann werden per Zufallsgenerator 50 Bewerber ausgewählt, die sich nach Besichtigung der Wohnung erneut bewerben müssen, worauf die Stadt dann schliesslich eine Familie beziehungsweise einen Kandidaten nach weiteren Parametern wie wirtschaftlichen Verhältnissen oder Quartierverankerung auswählt.» Um die Chancen gerade für Quartierfamilien zu erhöhen, sollen bei der Auswahl durch den Zufallsgenerator 200 statt nur 50 Bewerber berücksichtigt werden. Der Handlungsbedarf ist laut Stocker akut. Ihm sind schon mehrere Fälle von Familien bekannt, die wegen der neuen Vergabepraxis aus dem Quartier weggezogen sind oder deswegen wegziehen werden. Das treffe das Quartierleben und die Quartierstruktur empfindlich.

Dem Stadtrat sind laut Aussagen der Kommunikationstelle des Finanzdepartements die Anliegen bekannt. Es hätten auch schon Gespräche und Veranstaltungen zum Thema stattgefunden. Allerdings liege der Ball nun beim Gemeinderat. Er hat sechs Monate Zeit, darüber zu entscheiden, wie er mit der Petition umgehen wird.

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

 

 

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