mobile Navigation

News

In Deutschland erlaubt der Grüne Pfeil Autofahrern das Rechtsabbiegen bei Rot. Das wünscht sich auch mancher Autofahrer in Zürich. Bild: Wikipedia/Abenteurer Morane

Linksgrün blockt rechts abbiegen bei Rot für Autofahrer

Von: Sacha Beuth

12. Januar 2021

VERKEHR Wie neu die Velofahrer hätten auch gerne viele Automobilisten in Zürich die Möglichkeit, bei einer roten Ampel rechts abzubiegen. Doch weder Sicherheitsdepartement noch Linksgrün sehen hier Handlungsbedarf, da dies zu gefährlich sei. Die SVP ist anderer Meinung und verweist auf positive Erfahrungen im Ausland.

Die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung ist kaum in Kraft, da sorgt eine der Neuerungen bereits für Diskussionsstoff. Mehrere Leserinnen und Leser des «Tagblatts» wollten wissen, warum nur Velos und leichten Motorrädern das rechts Abbiegen bei Rot an bestimmten Abzweigungen erlaubt sei beziehungsweise warum man dies nicht auch Automobilisten und den Fahrern von schweren Motorrädern ermögliche.

Dies lässt sich einerseits simpel mit dem Gesetzestext beantworten, der die neue Regelung ausschliesslich für die Benutzer von Velos und leichten Motorrädern vorsieht. Andererseits gab es da aber im November auch ein Postulat der SVP im Gemeinderat mit der Aufforderung, beim Bund die Erlaubnis für ein Pilotprojekt einzuholen, das es auch Autofahrenden ermöglicht hätte, bei Rot rechts abzubiegen. Die Ratsmehrheit, vor allem SP und Grüne, lehnte das Postulat aber deutlich ab. Und hat bis heute die Meinung aus Sicherheitsüberlegungen nicht geändert: «Die Gefahr, welche von einem rechtsabbiegenden Auto oder sogar Lastwagen ausgeht, ist wesentlich grösser als die Gefahr, die von einem Velofahrenden ausgeht. Während in Zürich Rechtsabbiegeunfälle mit motorisierten Fahrzeugen sehr häufig mit Schwerverletzten oder gar tödlich enden, ist dieses Unfallbild bei Velofahrenden eigentlich unbekannt», betont Res Marti, Gemeinderat der Grünen und Mitglied der Spezialkommission Sicherheit und Verkehr. Ausserdem sei das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa einer separaten Spur für den rechtsabbiegenden Verkehr – erlaubt. «Falls eine separate Spur auch für den rechtsabbiegenden motorisierten Verkehr zur Verfügung steht und dort ein Rechtsabbiegen bei Rot ohne Gefahr möglich ist, so muss nicht das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt werden, sondern das Rotlicht abgebaut oder abgeschaltet werden.»

Letzteres unterstützt auch die SVP, nicht aber die Bevorzugung eines Verkehrsmittels. «Wenn Linksgrün nun der Meinung ist, dass bei gewissen Kreuzungen das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrer sicherer sein soll, dann ist dies auch beim motorisierten Individualverkehr so. Rechtsabbiegen bei Rot für Autofahrer funktioniert übrigens in den USA und Kanada schon seit vielen Jahren und gibt es auch in Ländern mit weniger Platz und ähnlichen verkehrstechnischen Gegebenheiten wie sie Schweizer Städte aufweisen, etwa Deutschland, Frankreich oder Tschechien», so Stephan Iten, Gemeinderat und Mitglied der Spezialkommission Sicherheit und Verkehr. Ob man erneut einen Anlauf für eine entsprechende Regelung nehme, werde sich anhand der Erfahrungen mit dem Veloverkehr zeigen.

Erhöhtes Sicherheitsrisiko

Im Sicherheitsdepartement wiederum sieht man keinen Handlungsbedarf. «Auf Bundesebene wurden über die Jahre bereits drei Vorstösse eingereicht, die das Rechtsabbiegen bei Rot für Autos forderten – der Bundesrat hat alle drei abgelehnt. Aus guten Gründen: In allen Ländern, wo es dieses Rechtsabbiegen bei Rot für Autos gibt, sprechen die Zahlen zur Verkehrssicherheit gegen diese Regelung», schreibt Vorsteherin Karin Rykart. Auch die ökologischen Vorteile (Abgasreduktion) wären für Zürich – wenn überhaupt – nur minimal. Wichtig sei nun, Erfahrungen mit der neuen Regelung zu sammeln, das Monitoring an den entsprechenden Kreuzungen fortzuführen und allfällige Konflikte zwischen Velofahrern und Fussgängern im Auge zu behalten. Eine verstärkte Polizeipräsenz an den betroffenen Kreuzungen sei hingegen nicht vorgesehen. Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

zurück zu News

Artikel bewerten

Gefällt mir ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare