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Schweizweit fliegen um die 100 000 Drohnen umher und filmen Ahnungslose. Bild: Clipdealer

Spion in der Luft

Von: Ginger Hebel

05. November 2018

Eine Drohne flog nahe ans Schlafzimmerfenster des Zürcher Gemeinderats Markus Knauss heran. Er fühlt sich in seiner Privatsphäre gestört und will eine öffentliche Debatte lancieren.

Gemeinderat Markus Knauss (Grüne Stadt Zürich) hat genug vom fliegenden Lärm. Am frühen Sonntagmorgen des 21. Oktober flog eine Drohne in seinem Quartier bis nahe an die Schlafzimmerfenster heran. Dieser unschöne Vorfall hat ihn dazu veranlasst, eine schriftliche Anfrage an den Stadtrat zu stellen. «Es herrscht Regelungsbedarf», ist Markus Knauss überzeugt. Beim Störobjekt handelte es sich um einen Multikopter mit rund einem Meter Durchmesser mit lauten Motoren und blinkenden Lichtern. «Das Surren war höchst aggressiv. Der Lärm schreckte sämtliche Anwohner auf, ob schlafend oder nicht», erzählt Markus Knauss.

Der Grund für den Drohneneinsatz: Aufnahmen für einen Werbefilm der Firma Biomed. Die Stadtpolizei Zürich bewilligte die Aktion nach Auskunft der Begleitpersonen an einem Sonntagmorgen, damit der Verkehr die Woche hindurch nicht behindert werde.

Eingriff in die Privatsphäre

Schweizweit schwirren rund 100 000 Drohnen mit eingebauten Kameras umher. Markus Knauss fragt sich, ob es bald zum Alltag werde, dass die Zürcher Wohn­bevölkerung in ihren eigenen vier Wänden beobachtet und gefilmt wird. «Auf der Strasse müssen wir immer damit rechnen, gefilmt zu werden. In unseren Privaträumen war das bisher nicht der Fall. Mit dem Einsatz von Multikoptern wird sich das aber in Zukunft ­ändern.» Daher möchte er eine ­öffentliche Debatte lancieren. Er ist nicht der Einzige, der sich über Drohnen stört. Wie Michael Walker, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, auf Anfrage sagt, sind letztes Jahr rund 60 Anrufe wegen Drohnen eingegangen. Dabei ging es aber nicht hauptsächlich um Lärm.

Die Nutzung von Multikoptern in der Stadt Zürich ist geregelt. Ein Infoblatt verweist auf den Stadtratsbeschluss vom 25. 2. 2015. Dort steht, dass der Betrieb von mit Elektromotoren angetriebenen Modellluftfahrzeugen über öffentlichem Grund grundsätzlich erlaubt ist, wenn die Multikopter nicht schwerer als 30 Kilogramm sind, im Sichtbereich des Piloten fliegen und das Leben, die Gesundheit oder Sachen Dritter nicht gefährden. In Städten wie Zürich grenzen private Liegenschaften jedoch häufig direkt an den öffentlichen Grund. Und so kann es wie in ­diesem Fall passieren, dass Drohnen bis an Häuserfassaden heran­fliegen, mit Sicht in Wohn-, und Badezimmer sowie auf Balkone.

Nächstes Jahr möchte der Bund Drohnen besser sichtbar machen. Die EU-Regulierung sieht vor, dass alle Drohnen ab 250 Gramm registriert werden, damit Besitzer identifiziert werden können. In spätestens drei Monaten wird Markus Knauss eine schriftliche Antwort erhalten. «Ich hoffe, dass der Stadtrat meine Ansicht teilt und Drohnen nur im Ausnahmefall in der Stadt herumfliegen.» Würde die Antwort negativ aus­fallen, plant er einen Vorstoss.

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

 

 

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Leserkommentare

Christine Dobler Gross - Schon der Grund zur Bewilligung ist haarsträubend.....und dies an einem Sonntagmorgen.....Wenn der Gebrauch des neuen Spielzeugs Drohnen nicht streng reguliert und durchgesetzt wird, werden wir dh. die Bevölkerung zur Selbsthilfe greifen müssen, denn so
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Vor 5 Jahren 4 Monaten  · 
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