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Polizeiaspirantinnen und -aspiranten bei der Vereidigung: Ausbildung und Dienst bei Kapo und Stapo bleiben weiterhin nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht vorbehalten. Bild: PD

Stadt muss wegen Kanton zurückkrebsen

Von: Sacha Beuth

14. Dezember 2021

Polizeiaspiranten müssen laut kürzlich gefälltem Kantonsratsbeschluss schon ab Beginn ihrer Ausbildung Schweizer Bürger sein. Das sorgte nicht nur bei Secondas Zürich für Enttäuschung, sondern zwingt auch den Stadtrat, über die Bücher zu gehen, da er Ausländer mit C-Ausweis zur Ausbildung zugelassen hatte. 

Noch im März dieses Jahres war die Freude beim Verein Secondas Zürich und im rot-grünen Lager gross gewesen. Damals hatte der Stadtrat beschlossen, ab 2022 Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C zur Polizeiausbildung zuzulassen. Er war damit dem Beispiel Winterthurs gefolgt, für deren angehende Stadtpolizisten diese Möglichkeit bereits seit einigen Jahren bestand. «Es war ein längst fälliger Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Ausländern und Schweizern bei der Berufswahl», sagt Isabel Garcia, GLP-Kantonsrätin und Präsidentin von Secondas Zürich.

Ein Schritt, der an der Sitzung des Kantonsrates vom 6. Dezember wieder zunichtegemacht wurde. Dort hiess die Mehrheit der Ratsmitglieder eine – auf einer parlamentarischen Initiative von SVP, FDP und EVP basierende – Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes gut, die das Schweizer Bürgerrecht als zwingende Voraussetzung für alle Angehörigen von Zürcher Polizeikorps ab Beginn der Ausbildung vorschreibt (Der eigentliche Polizeidienst war bereits zuvor nur Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten gewesen).

Noch ist der Entscheid zwar nicht in trockenen Tüchern, da er von der Redaktionskommission noch formaljuristisch überprüft und dann erneut vom Kantonsrat in einer Schlussabstimmung abgesegnet werden muss. «Doch das ist im Prinzip nur noch eine Pro-Forma-Übung», sagt Garcia.

Trotzdem will man beim Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich den Entscheid – gerade wegen der fehlenden Schlussabstimmung – momentan nicht kommentieren. Dagegen wehrt man sich gegen den Vorwurf, mit der Lockerung hinsichtlich des Bürgerrechts bei der Polizeiausbildung voreilig gehandelt zu haben. «Die Stadt Zürich hat die neue Regelung selbständig und im Rahmen ihrer Kompetenzen eingeführt. Dass der Kanton damit nicht einverstanden sein könnte, war damals kein Thema», schreibt das Sicherheitsdepartement auf Anfrage.

Obwohl der Stadtrat beziehungsweise die Stadtpolizei nun bei der Öffnung wieder zurückkrebsen muss, hat der Entscheid laut Stapo-Mediendienst glücklicherweise keine personellen Auswirkungen. «Von der neuen Regelung sind nur zwei Personen betroffen. Eine befindet sich noch im Auswahlverfahren und eine zweite Person wird ihre Ausbildung im kommenden Jahr beginnen. So oder so werden die betroffenen Personen bis zum Ende der Ausbildung im Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft sein müssen.»

Auch wenn der Kantonsrats-Entscheid kaum Einfluss auf die aktuelle Situation hat, ist Isabel Garcia enttäuscht und spricht von einer «verpassten Chance». «In Basel-Stadt Genf, Schwyz und Jura werden – teilweise schon länger – in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer in die jeweiligen Polizeikorps aufgenommen, ohne dass es deswegen zu Problemen kam. Aber im Kanton Zürich lässt man dies nicht zu. Obwohl sich ja an den Aufnahme- und Anstellungskriterien bis auf das Schweizer Bürgerrecht nichts geändert hätte und für alle die gleichen wären.»»

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