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Das Verwaltungsgericht hat den Stadtrat angewiesen, geeignete Massnahmen zur Sicherstellung von Ruhe und Ordnung auf dem Friedhof Sihlfeld zu ergreifen. Bild: Quartierverein Wiedikon

Stadt zieht Urteil vors Bundesgericht

Von: JS/RED

09. Februar 2023

Das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Friedhof Sihlfeld befriedigt den Stadtrat zu wenig. Jetzt möchte er die Forderung nach geeigneten Massnahmen zur Friedhofsruhe vor dem Bundesgericht klären.

Am 20. Januar 2022 hatte der Bezirksrat den Stadtrat angewiesen, den Friedhof Sihlfeld dauerhaft jeden Abend ab spätestens 20 Uhr zu schliessen. Gegen diesen Entscheid reichte der Stadtrat Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Das Gericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass eine nächtliche Schliessung «nicht als einzige geeignete, erforderliche und zumutbare Massnahme zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung» zu betrachten sei. Ihre Eignung erscheine «fraglich» («Tagblatt» vom 1.2.).

Diese Folgerung des Verwaltungsgerichts nahm der Stadtrat zwar «erfreut zur Kenntnis»; dennoch ist die Causa damit für die Stadt nicht erledigt. Vergangene Woche legte der Stadtrat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde ein und zieht das Urteil an das Bundesgericht zur weiteren Klärung weiter. Das Verwaltungsgericht hatte den Stadtrat angewiesen, geeignete Massnahmen zur Sicherstellung von Ruhe und Ordnung auf dem Friedhof zu ergreifen. Der Stadtrat ist nicht nur der Ansicht, dass er diesbezüglich bereits zielgerichtete Massnahmen ergriffen habe, sondern auch, dass diese Anordnung über das im Verfahren Geforderte hinausgehe. Ausserdem ist der Stadtrat – anders als das Verwaltungsgericht – der rechtlichen Auffassung, dass er grundsätzlich nicht verpflichtet war, auf das Begehren zur Schliessung des Friedhofs einzutreten. Da sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen von der Stadt konkrete Massnahmen gefordert werden können und die Stadt auf solche Begehren einzutreten hat, wieder stellen könne, möchte der Stadtrat sie vom Bundesgericht geklärt haben.

Trennung der Flächen

Der Stadtrat setze sich für eine pietätvolle Nutzung der Friedhöfe ein, heisst es in einem Bulletin zur Stadtratssitzung vom 1. Februar. Er bedauere es, wenn die Gefühle von Friedhofsbesuchern verletzt werden, weil sich Personen aus ihrer Sicht respektlos und unangemessen verhalten. Seit Herbst 2020 hat die Stadt Zürich verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Friedhof Sihlfeld als einen Ort der Einkehr und Trauer für Hinterbliebene zu schützen. Dazu gehören Kontrollen der Stadtpolizei und von sip züri sowie die Schliessung der WC-Anlagen am Abend. Durch gezielte Bepflanzungen werde die räumliche Trennung verbessert zwischen Flächen mit Gräbern und Flächen, die auch für eine dem Ort angemessene Erholungsnutzung zur Verfügung stehen. Seit Frühling 2022 weist eine neue Signaletik auf dem Friedhof Sihlfeld Besuchende zusätzlich auf ein angemessenes Verhalten hin. Die Stadt überwache die Situation auf dem Friedhof weiterhin. Bei Bedarf würden weitere passende Massnahmen ergriffen.

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