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Ein dicker Check zum Abschied: Mit einer Abgangsentschädigung entfallen für die Stadt in der Regel weitere Verpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Behördenmitglied. Symbolbild: Adobe Stock

Stattlich, aber regelkonform

Von: Sacha Beuth

10. August 2021

Die Abgangsleistung für den zurückgetretenen Schulpräsidenten Roberto Rodriguez schlug hohe Wellen. Das «Tagblatt» erklärt, wann und warum es Abfindungen für Behördenmitglieder gibt.

651 000 Franken als Abgangsleistung erhält SP-Schulpräsident Roberto Rodriguez für sein Amt, für das er für die Periode 2018 bis 2022 wiedergewählt worden war. Und dies, obwohl der 56-Jährige freiwillig vorzeitig zurückgetreten ist. Während politische Gegner Rodriguez nun «Abzocke» vorwerfen, verweisen Parteifreunde auf die Bestimmungen der Stadt, genauer die «Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder», in der geregelt ist, wer wann wie viel erhält.

So haben gemäss dem Gemeinderatsbeschluss vom 16. November 2005 Mitglieder des Stadtrats, der Vormundschaftsbehörde sowie Friedensrichter, Stadtammänner, Datenschutzbeauftragte, der Ombudsmann sowie eben Schulpräsidenten Anrecht auf eine Abgangsleistung (für das übrige städtische Personal gelten derweil die Bestimmungen des Personalrechts bzw. Lohnfortzahlung bei Entlassung). Die Abgangsleistung erfolgt unabhängig davon, ob die genannten Behördenmitglieder unfreiwillig (zum Beispiel nicht wiedergewählt) oder freiwillig (Rücktritt oder Verzicht auf erneute Nominierung für eine weitere Amtsperiode) aus dem Amt scheiden. Allerdings können bei einer späteren Wiederwahl in dasselbe Amt sowie in ein anderes Amt oder eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft mit vergleichbaren Abgangsleistungen die gesprochene Abgangsleistung gekürzt, verweigert oder zurückgefordert werden. Als Basis für die Berechnung der Leistung dienen der Jahresbruttolohn und das Lebensalter (= Rücktrittsjahr minus Geburtsjahr). Bei einem Lebensalter von 56 Jahren und 8 und mehr Amtsjahren hat Rodriguez somit Anspruch auf 3,5 Jahresbruttolöhne (3,5 × 186 000 Franken). Zugesprochen werden die Abgangsleistungen mittels Stadtratsbeschluss. Der Mediensprecher des Finanzdepartements Patrick Pons erklärt: «Die Abfindungen wurden 2005 eingeführt, damit die Stadt Zürich so einerseits ihre Verpflichtungen gegenüber dem ausscheidenden Behördenmitglied abschliessend erfüllen kann. Andererseits ist das Behördenmitglied angemessen finanziell abgesichert – je nach Alter unter Berücksichtigung der möglichen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt».

Es ist jedoch gut möglich, dass künftig die Regelung angepasst wird. Denn gegenwärtig befindet sich eine Teilrevision der Verordnung des Stadtrates mit tieferen Ansätzen in Vernehmlassung. Darüber entscheiden wird der Gemeinderat.

 

 

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

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