mobile Navigation

News

Biker auf dem Uetliberg sorgen immer wieder für Ärger bei Spaziergängern und Wanderern. Bild: Key

Uetliberg: Konflikt wegen Bikern spitzt sich zu

Von: Sacha Beuth

21. Februar 2023

Welche Wege Biker am Uetliberg befahren dürfen, scheint nicht immer klar. Die Stadt Zürich fordert darum vom Kanton klare Gesetze. Derweil liegen sich Radfahrer und Spaziergänger noch mehr in den Haaren. Erstere fordern mehr befahrbare Pfade, Letztere wollen Velos von unbefestigten Wegen verbannen.

Schon seit mehreren Jahren ist der Uetliberg eine Konfliktzone zwischen Radfahrern, vornehmlich Mountainbikern, und Spaziergängern beziehungsweise Wanderern. Stein des Anstosses sind die unbefestigten Waldwege, die beide Gruppen nutzen wollen, die sich aber aus Sicht vieler Fussgänger nicht zum Befahren mit Velos eignen. «Einige Biker fahren überall, ohne Rücksicht auf Menschen, Pflanzen und Tiere und sind teilweise sehr aggressiv und vor allem viel zu schnell unterwegs», berichtet Anwohnerin und Biologin Diana Soldo. «Mir passiert oft, dass ich wegen eines Velofahrers regelrecht auf die Seite springen muss, wenn ich auf dem Uetliberg spaziere. Auch befahren sie Strecken, selbst wenn diese mit einem Fahrverbot gekennzeichnet wurden wie etwa Teile des Schlittelwegs».

Dass Konfliktpotenzial besteht, ist auch der Stadt Zürich bekannt. In einer kürzlich versandten Medienmitteilung zur Stadtratssitzung vom 8. Februar wird nicht nur die «sehr intensive» Nutzung des Uetlibergs durch Mountainbiker festgehalten, sondern auch die Problematik, fehlbare Radfahrer zu büssen. Das Kantonale Waldgesetz sieht zur Nutzung durch Velofahrer eigentlich «befahrbare» Waldstrassen und Waldwege vor (§6: «Reiten und Radfahren im Wald sind nur auf Strassen und Wegen erlaubt. Ausnahmen regelt die Gemeinde.»). Nach dem Verständnis der Stadt Zürich sind damit «befestigte Wege» gemeint. Deshalb büsste Grün Stadt Zürich 2020 zwei Mountainbiker, die auf unbefestigten Wegen fuhren. Die Biker erhoben Einsprache gegen den Strafbefehl beim Bezirksgericht Affoltern, welches Ende 2022 zum Schluss kam, dass die Velofahrer für ihr Verhalten nicht gebüsst werden können. Gemäss Gerichtsurteil käme im Wald sowohl das Kantonale Waldgesetz wie das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz zur Anwendung. Letzteres hält fest, dass Wege «die sich für das Befahren mit Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, nicht befahren werden dürfen». Das Bezirksgericht legte die Eignung zur Befahrbarkeit aber weiter aus als bisher, da sich diese einerseits durch den technischen Fortschritt der Mountainbikes verändert habe und andererseits auch von den individuellen Fähigkeiten der Mountainbiker abhänge. Nun hat die Stadt den Kanton aufgefordert, das Waldgesetz dahingehend anzupassen, dass klar definiert ist, was unter einem «befahrbaren» Weg zu verstehen ist.

Ein Schritt, den sowohl die Vereinigungen von Velofahrern wie von Fussgängern begrüssen. Auch ist man sich grundsätzlich einig, dass es Wege geben sollte, die jeweils nur entweder den Fussgängern oder den Velofahrern zur Verfügung stehen. Doch während Valentin Bamert vom Verein zueritrails.ch sich für das Befahren von unbefestigten Wegen am Uetliberg einsetzt, da dies «die Grundlage des Mountainbike-Sports» sei, sollen diese nach Ansicht des Vereins Pro Uetliberg aus Platzgründen und aus Gründen des Landschaftsschutzes zwingend den Fussgängerinnen und Fussgängern reserviert bleiben.

Kanton soll Gesetz ändern

Auch darüber, welche Massnahmen der Kanton nun ergreifen soll, ist man unterschiedlicher Meinung. Während Pro Uetliberg sich wünscht, dass die Ergänzung «befestigte Wege» statt nur «Wege» im §6 des Kantonalen Waldgesetzes vermerkt wird, fordert Christian Thomas vom Fussgängerverein Zürich (FGVZ) vorab mehr und klarere Signalisationen für die Nutzergruppen. Die Veloorganisationen äussern sich zurückhaltender. Bamert von zueritrails.ch hofft, dass der Kanton die Situation mit Augenmass und zu Gunsten des Breitensports, zu dem auch Mountainbiken zähle, beurteilt und so die dem Bike zustehende Berechtigung auf allen Wegen erteilt. Pro Velo Zürich wünscht sich, dass der Kanton mit allen Nutzergruppen ins Gespräch tritt, bevor er Änderungen am Gesetz vornimmt.

Die Baudirektion, die im Kanton Zürich für den Wald zuständig ist, schreibt, «dass die Definition, was als Weg im Sinne des Waldgesetzes gilt und was nicht, geschärft werden muss». Wie das konkret geschehen soll, werde nun abgeklärt. Die Frage, bis wann eine Lösung für die Problematik vorliegen soll, liess die Baudirektion aber unbeantwortet. Zum Umstand, dass am Uetliberg durch Biker offenbar immer öfter Fahrverbote missachtet werden, gibt es dagegen eine klare Aussage. «Radfahren abseits von Strassen und Wegen, auf Rückegassen und Trampelpfaden sowie dort, wo ein Fahrverbot signalisiert ist, ist nach wie vor nicht erlaubt. Ebenso verboten ist das Radfahren auf Pfaden oder Trails, die durch illegales Befahren in der Vergangenheit entstanden sind.» Die Gemeinden beziehungsweise die Försterinnen und Förster seien nach wie vor befugt, bei Missachtung eine Busse auszustellen. Auch wenn Vorschriften oder Entflechtungen dazu beitragen können, Nutzungskonflikte im Wald zu vermeiden, sei ein anderer Punkt zentral: die Rücksichtnahme der Waldbesucherinnen und -besucher aufeinander und auf die Natur.

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

zurück zu News

Artikel bewerten

Gefällt mir 1 ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare