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Wäre gemäss Pro Velo ein idealer Ort, um für Velofahrende das Rechtsabbiegen bei Rot zu erlauben: Kreuzung Kasernenstrasse/Lagerstrasse. Bild: SB

Velofahrer als grosse Profiteure

Von: Sacha Beuth

23. Oktober 2018

VERKEHRSGESETZ Bei Rotlicht rechts abbiegen, bis zum Alter von 12 auf dem Trottoir fahren – gerade für Velofahrer in der Stadt Zürich bieten die Verordnungsveränderungen im Strassenverkehr, welche der Bundesrat kürzlich in die Vernehmlassung geschickt hat, erfreuliche Ausssichten. Einige Organisatoren wie die BfU befürchten allerdings neue Unfallrisiken.

Noch sind die neuen Verordnungsveränderungen beim Strassenverkehr (siehe Box), die der Bundesrat beschlossen und am 10. Oktober in die Vernehmlassung geschickt hat, nicht in Stein gemeisselt. Doch schon jetzt ist klar, dass sie den meisten Verkehrsteilnehmern Vorteile bringen wird.

Für die Stadt Zürich sind vor ­allem die Änderungen, welche die Velofahrer betreffen, von Belang. «Wir freuen uns besonders über den Umstand, dass Velofahrenden künftig auch bei Rotlicht das Rechtsabbiegen erlaubt werden soll – sofern sie damit niemanden gefährden. So wird aus dem zwingenden Halt ein ‹kein Vortritt›, der insgesamt den Verkehr verflüssigt und somit allen Verkehrsteilnehmenden zugutekommt. Ausserdem haben Versuche in Basel gezeigt, dass dadurch kaum mehr Konfliktpotenzial mit Fuss­gängern entsteht», erklärt Yvonne Ehrensberger, Leiterin Infrastruktur und Planung bei Pro Velo Kanton Zürich. Auch beim TCS ist man dieser Massnahme gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt, wie Reto Cavegn, Geschäftsführer TCS Sektion Zürich, betont. «Wir haben ­generell ein Interesse an möglichst flüssigem Verkehr. In den USA funktioniert das Rechtsabbiegen bei Rot schon seit Jahrzehnten und gilt sogar für Autofahrer. Allerdings braucht es dazu das Vertrauen, dass man mit der nötigen Rücksicht unterwegs ist. Und da bin ich, gerade was die Stadtzürcher Velofahrer angeht, doch ­etwas skeptisch.» Das ist auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU, die befürchtet, dass durch die Massnahme neue gefährliche Situationen entstehen können. Die BfU hat darum entsprechende sicherheitstechnische Kriterien und Empfehlungen erarbeitet und schlägt unter anderem vor, das Rechtsabbiegen bei Rot nur dort zu erlauben, wo keine Sichthindernisse für Radfahrer bestehen. Ehrensberger ist klar, dass das Rechtsabbiegen bei Rot nicht flächendeckend erlaubt werden kann. «Es gibt aber mehrere Ampelkreuzungen in Zürich, an denen dies sinnvoll wäre. Zum Beispiel am Knoten Kasernenstrasse-Lagerstrasse: Von der Sihlpost her kommend führt ein Radstreifen bis zur Lichtsignalanlage. In der Lagerstrasse hat es ebenfalls einen Radstreifen. Heute ist die Grünphase für Geradeaus-Rechts gleich geschaltet wie die Ampeln der Fussgänger, die die Lagerstrasse queren. Dadurch ist der Verkehrsfluss bei Grün also nicht optimal», erklärt die Pro-Velo-Vertreterin.

Umstrittener als das Rechtsabbiegen bei Rot ist der Vorschlag, Kindern im primarschulpflichtigen Alter (also bis 12) das Velofahren auf Trottoirs zu erlauben. Die BfU lehnt das Vorhaben gar ab, unter anderem weil «unübersichtliche Hauseingänge, Ausfahrten aus Garagenvorplätzen und sichtbehindernde Bepflanzungen das Risiko von Kollisionen bergen» und darum für Eltern und Kinder eine «Scheinsicherheit» vermittelt werde. Und weil 12-Jährige auf ihren Velos schon so schnell unterwegs sein können, dass Kollisionen mit überraschten Fussgängern gravierende Folgen haben können.» Pro Velo, aus deren Feder dieser bundesrätliche Vorschlag ­basiert, spricht dagegen von einem «sicheren Rahmen», den man den Kindern geben wolle. «Ich will die Befürchtungen der Fussgänger nicht negieren. Aber wir mussten die Gefährdungslage abschätzen. Und da sind die potenziellen Auswirkungen von Autofahrenden auf velofahrende Kinder grösser als von velofahrenden Kindern auf Fussgänger», so Ehrensberger.

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

Die Verordnungsanpassungen im Überblick

– Das aktive Rechtsvorbeifahren aufAutobahnen (nicht jedoch das Rechtsüberholen) soll erlaubt werden.
– Bei Unfällen ist es künftig Pflicht,eine Rettungsgasse zu bilden.
– Das Reissverschlussprinzip bei Spurverengungen wird rechtlich verankert.
– Die Höchstgeschwindigkeit für leichte Fahrzeuge mit Anhänger wird von 80 auf 100 km/h erhöht.
– Das Alkoholverkaufsverbot auf Autobahnraststätten wird aufge­hoben.
– Velofahrenden wird erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen.
– Kinder im primarschulpflichtigen Alter dürfen künftig auf dem Trottoir Velo fahren.
– E-Fahrzeuge erhalten eigenes Parkplatz-Symbol. Zudem wird der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» auch auf Motorräder ausgeweitet.

Weitere Infos:
www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72439.html

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