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Verkehrsvorteile ab drei Personen: Beispiel einer neuen Carpool-Tafel. PD

Von Carpool-Tafel bis Pflanzenschutzmittel – die wichtigsten Gesetzesänderungen fürs 2023

Von: Sacha Beuth

10. Januar 2023

Neben dem Schweizer Erbrecht gab es auf den Jahreswechsel auch in anderen Bereichen Anpassungen bei den Gesetzen und Verordnungen. Die markantesten Änderungen im Überblick.

Strassenverkehr

Um Fahrgemeinschaften zu fördern, hat der Bundesrat Sonderrechte für Fahrgemeinschaften (Car-Pooling) eingeführt. Die zuständigen Behörden können für diese beispielsweise Fahrspuren vorsehen oder ihnen Parkfelder vorbehalten. Dazu wurde eine neue Verkehrstafel geschaffen. Sie zeigt ein Auto mit Insassen sowie eine Zahl, die angibt, wie viele Personen sich mindestens im Auto befinden müssen, um die Sonderrechte nutzen zu dürfen. So ist es bei entsprechender Signalisation für Carpooling-Fahrzeuge etwa möglich, einen Busstreifen zu benutzen, wenn sie dabei den öffentlichen Verkehr nicht behindern. Ausserdem wurde die Einführung von Tempo-30-Zonen vereinfacht. Die Behörden brauchen für die Anordnung solcher Zonen in nicht verkehrsorientierten Strassen vorgängig kein Gutachten mehr. Bei den Velowegen müssen die jeweiligen Kantonsbehörden dafür sorgen, dass diese eine «angemessene Dichte» und «direkte Streckenführung» vorweisen und «möglichst sicher» sind.

Finanzen und Steuern

Bankguthaben sind seit diesem Jahr besser geschützt. Bislang waren bei einem Konkurs einer Bank maximal 100 000 Franken pro Person abgesichert. Neu ist auch ein gemeinsames Konto eines Ehepaars bis zu diesem Betrag geschützt. Das heisst, es sind nun bis zu 300 000 bei einer Bank abgesichert, wenn die Eheleute je ein Konto für sich sowie ein gemeinsames Konto besitzen. Für das Jahr 2023 wird die AHV-Rente um 2,5 Prozent erhöht. Auch bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen gibt es mehr Geld. Alleinstehende erhalten neu 20 100 Franken pro Jahr, Ehepaare 30 150 Franken und Kinder 7380 Franken (unter 11 Jahre) beziehungsweise 10 515 Franken (über 11 Jahre). Bei der direkten Bundessteuer dürfen für die Drittbetreuung pro Kind neu bis zu 25 000, für den Arbeitsweg maximal 3200 und vom Ehepaar-Einkommen bis zu 13 600 Franken abgezogen werden. Auch der Maximalbetrag zur Einzahlung in die Säule 3a wurde erhöht (Für Personen mit Pensionskasse maximal 7056, für Personen ohne Pensionskasse maximal 35 280 Franken).

Allgemeine Sicherheit

Seit dem 1. Januar 2023 gilt auch in der Schweiz die europäische Drohnen-Regelung. Das Mindestalter, um eine Drohne selbständig steuern zu dürfen, beträgt 16 Jahre. Ab 12 Jahren kann man mit einer fachkundigen, mindestens 16 Jahre alten Begleitperson das Gerät fliegen lassen. Die maximale Flughöhe ist auf 120 Meter begrenzt, für grössere Flughöhen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt nötig. Drohnen-Nutzer müssen immer Sichtkontakt zu fliegenden Drohnen haben. Enthält die Drohne eine Kamera oder ist sie über 250 Gramm schwer, muss sich der Besitzer registrieren. Bei Drohnen über 250 Gramm muss zusätzlich online eine Prüfung absolviert werden. Zur Terrorismusbekämpfung wird der Zugang zu Stoffen, aus denen selbstgebaute Bomben hergestellt werden können, eingeschränkt. Wer Produkte mit einer hohen Konzentration dieser Stoffe kaufen will, braucht neu eine Bewilligung des Fedpol. Produkte mit niedriger Konzentration sind nicht betroffen.

Natur und Umwelt

Ab diesem Jahr sind Pflanzenschutzmittel, von denen ein hohes potenzielles Gesundheitsrisiko für Mensch, Tier oder / und die Umwelt ausgeht, verboten. Auf diese Weise wird teilweise eine parlamentarische Initiative umgesetzt, die die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken bis 2027 um die Hälfte senken will. Durch den Trend zur pflanzenbasierten Ernährung hat sich auch eine Neuerung in Sachen Hülsenfrüchte ergeben. Seit Januar unterstützt der Bund nicht nur wie bisher den Anbau von Hülsenfrüchten für den Futtertrog, sondern auch jenen für den Direktkonsum durch den Menschen. Für den Anbau von Bohnen, Erbsen und Co. erhalten die Bauern 1000 Franken pro Hektar.

Soziales

Eltern haben neu nicht nur bei der Geburt eines Kindes Anrecht auf Urlaub, sondern auch arbeitstätige Personen, die ein Kind unter vier Jahren (Ausnahme Stiefkind) adoptieren. Dieser beträgt für die Adoptivmutter 14 Wochen und für den Adoptivvater 2 Wochen.

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