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Sturmschäden an Fenstern und Balkons wie hier an der Eugen-Huber-Strasse in Altstetten werden in der Regel durch die Kantonale Gebäudeversicherung gedeckt. Bild: Christian Saggese

Wasser und Elektrizität = Lebensgefahr

Von: Sacha Beuth

16. Juli 2021

Derart monströse Unwetter wie letzte Woche ereignen sich zwar nicht alle Tage. STURMRATGEBER Trotzdem ist es von Vorteil, wenn man sich dagegen zu wappnen weiss und während und nach dem Ernstfall richtig handelt. HEV Zürich, ewz, Schutz-&-Rettug Zürich und die Gebäudeversicherung des Kantons Zürichs geben wertvolle Tipps.

Wie in vielen Dingen des Lebens so gilt auch in Sachen Unwetter dass Vorbeugen besser als Heilen ist. «Wenn ein schweres Unwetter angekündigt wurde, sind im Vorfeld bewegliche Gegenstände wenn immer möglich an einen sicheren Ort wegzuräumen oder so zu befestigen, dass sie nicht weggeblasen werden oder umfallen können. Ausserdem ist es wichtig, die Fensterstoren hoch- und die Sonnenstoren einzuziehen, damit diese nicht abgerissen und weggeweht werden. Letzteres erscheint vielleicht ungewöhnlich, weil ein Storen einen vermeintlich besseren Schutz bietet, wird aber von Versicherungen empfohlen, ja teilweise sogar verlangt, wenn diese für einen allfälligen Folgeschaden aufkommen sollen», erklärt Patrik Schlageter, Leiter Verwaltung/Bewirtschaftung beim HEV Zürich. Julia Graf, Mediensprecherin von Schutz & Rettung Zürich weist zudem darauf hin, dass man Materialien im Keller in die Höhe stellen, Lichtschächte erhöhen oder allenfalls mittels Bretter verbarrikadieren und die Strom- und Gaszufuhr für elektronische Geräte in überflutungsgefährdeten Bereichen unterbrechen sollte.

Nun lässt sich aber nicht immer alles präventiv verhindern und manchmal wird man von einem Sturm in seiner Heftigkeit auch einfach überrascht und der Schaden ist passiert. Liegt dann ein Notfall vor, sollte man laut Julia Graf über den Feuerwehrnotruf 118 um Hilfe bitten. Wie Patrik Schlageter anmerkt, ist generell bei Unwetterschäden aber zu beachten, dass grundsätzlich sowohl für Wohneigentümer wie Mieter eine Schadenminderungspflicht besteht, wobei Letztere allfällige Notfallmassnahmen mit Ersteren absprechen sollten. «Das heisst, man hat im Rahmen des Zumutbaren bzw. Machbaren dafür zu sorgen, dass etwa eintretendes Wasser gestoppt und entfernt wird.» Aber Achtung: «Sollte viel Wasser in den Keller oder die Garage eindringen und beispielsweise eine Tiefkühltruhe, die mit Strom betrieben wird, steht schon im Wasser, dann meiden Sie diese Zonen – Wasser und Elektrizität gleich Lebensgefahr», warnt ewz-Mediensprecher Thöme Jeiziner. Er empfiehlt in solchen Fällen, ewz über Telefon 058 319 40 30 zu kontaktieren.

Bei Schäden, die durch ein Unwetter entstanden sind, handelt es sich grundsätzlich um sogenannte Elementarschäden, die durch entsprechende Versicherungen gedeckt sind. «Fällt beispielsweise ein Baum infolge eines Sturmwindes auf ein Gebäude, so trägt die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich die Kosten für den entstandenen Schaden am Gebäude», erklärt Cornelia Königslehner von deren Kommunikationsabteilung. Diese sollten ebenso umgehend gemeldet werden wie Schäden am Mobiliar, welche durch die Hausratversicherung des Bewohners gedeckt sind. «Halten Sie zudem die Schäden am besten gleich schriftlich und bildlich als Beweis fest oder lassen Sie dies – wenn sie verhindert sind – durch Nachbarn dokumentieren», rät Patrik Schlageter.

A prospos Versicherung: Zwar sollten Fahrzeuge vor einem Sturm in einer Garage oder sonst einem geschützten Bereich parkiert werden. War dies aber nicht mehr möglich und hat etwa ein umstürzender Baum das Fahrzeug beschädigt, dann deckt – sofern vorhanden – im Normalfall die Kaskoversicherung den Schaden.

Weitere Infos zum Thema: www.naturgefahren.ch

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