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Damit Verleih-E-Scooter (wie hier von Bird) in Zürich nicht überhandnehmen, müssen Verleihfirmen dafür Bewilligungen einholen. Bild: PD

Zürich ist gewappnet gegen E-Scooter-Plage

Von: Sacha Beuth

06. August 2019

Sie versperren die Trottoirs und Plätze und gefährden Fussgänger: In einigen europäischen Städten haben sich Elektro-Trottinette bzw. deren Nutzer zu einer Plage entwickelt. In Zürich sollen strenge Auflagen das Schlimmste verhindern.

Letzte Woche hatte Anne Hidalgo, die Bürgermeisterin von Paris, genug. Per sofort untersagte sie das Parkieren von E-Scootern auf Trottoirs in der französischen Hauptstadt. Zuvor hatte es immer wieder heftige Reklamationen seitens der Bevölkerung gegeben, weil die rund 15 000 Tretroller die Trottoirs und Plätze blockiert hatten. In deutschen Städten ist es laut «Bild» noch schlimmer. Dort wird nicht nur wild parkiert, sondern auch verbotenerweise auf Gehwegen gefahren oder das Gefährt zu zweit genutzt. Das führte zu zahlreichen Unfällen, weshalb der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer nun härtere Strafen bei Verstössen fordert.

Aus O-Bike-Debakel gelernt

In Zürich befinden sich rund 1500 E-Scooter von Verleihfirmen wie Circ, Bird und Tier auf den Strassen. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl privater E-Trottinette. Wohl werden auch bei uns vereinzelt Klagen wegen Verkehrsverstössen laut, in Sachen Abstell-Wildwuchs hat man jedoch – in Erinnerung an das Debakel mit den O-Bikes – vorgesorgt. «Um zu verhindern, dass der öffentliche Grund übermässig mit Free-Floating-Verleihfahrzeugen vollgestellt wird, hat der Stadtrat dafür eine Bewilligungs- und Gebührenpflicht eingeführt. Auf diese Weise überlegen sich Firmen eher, ob sie zusätzliche Fahrzeuge in Verkehr setzen, weil sie die Kosten-Nutzen-Rechnung machen müssen», erklärt Robert Soos, Jurist und Kommunikationsleiter des Sicherheitsdepartements. Zu den Auflagen für eine Bewilligung gehören unter anderem, dass die Elektro-Trottinette nicht ausschliesslich zu Werbezwecken gebraucht werden dürfen, die Fahrzeuge stets in einem betriebsbereiten, fahrtüchtigen und verkehrssicheren Zustand zu halten sind und die Verleihanbietenden dafür sorgen müssen, dass vorschriftswidrig oder über der bewilligten Anzahl abgestellte Fahrzeuge innert 24 Stunden vom öffentlichen Grund entfernt werden. Auch müssen nicht betriebsbereite oder verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge umgehend entfernt werden. Und es gilt die Anordnung, dass pro offiziellem Abstellplatz nicht mehr als 10 Prozent Verleih-Zweiräder und ausserhalb von offiziellen Abstellplätzen nicht mehr als zwei Fahrzeuge nebeneinander abgestellt werden dürfen.

Für selbstgekaufte E-Scooter braucht es keine Bewilligung. «Jedoch müssen auch diese Nutzer im Besitze eines Führerausweises der Kategorie M (Leichtmofas) sein, wenn sie zwischen 14 und 16 Jahre alt sind, und sich an die Verkehrsregeln halten», betont Soos. Bei Letzterem hapert es auch in Zürich gelegentlich. Einigen Nutzern scheint es nicht bewusst zu sein (oder es ist ihnen egal), dass die Benutzung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch und handkehrum das Befahren von Trottoirs verboten ist. Auch dürfen E-Scooter ausserhalb von offiziellen Veloab­stellplätzen nur abgestellt werden, wenn daneben mindestens 1,5 Meter für den Fussverkehr frei bleibt. «Da gab und gibt es – wie wegen des Befahrens von Trottoirs – zwischendurch Reklamationen», so Soos. «Gravierende Probleme haben wir bisher aber nicht festgestellt. Allerdings ist es angesichts der Tatsache, dass für den gewerblichen Verleih von E-Trottinette erst seit April dieses Jahres die Bewilligungspflicht gilt, zu früh, die Situation abschliessend beurteilen zu können.»

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