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Ratgeber

Die Antwort kennt Thomas Rohrbach (45), Mediensprecher beim Bundesamt für Strassen Astra. Bild: ZVG

Auto mit Dieselmotor: Was müssen Halter tun?

Von: Sacha Beuth

Bei den Dieselfahrzeughaltern herrscht wegen der Manipulationen einiger Hersteller grosse Unsicherheit. Welche Autos muss man nachrüsten lassen? Und wer übernimmt die Kosten?

Fangen wir bei den guten Nachrichten an: Da in der Schweiz die gleichen Normen wie in der EU gelten, dürfen grundsätzlich alle Fahrzeugtypen mit Dieselmotor, die in einem der EU-Länder oder der Schweiz zugelassen wurden, weiterhin in der Schweiz gefahren (und auch verkauft) werden. Das gilt auch für Fahrzeuge, die in der Praxis höhere Schadstoffwerte aufweisen als die Laborwerte des Herstellers, sofern diese Werte nicht wie bei der VW-Gruppe oder aktuell beim Porsche Cayenne V6 3.0 TDi (Euro6) durch illegale Manipulation zustande kamen.

Im Fall von VW müssen betroffene Halter ihre Fahrzeuge nachrüsten lassen. Welche Fahrzeuge betroffen sind, lässt sich nicht nur anhand des Jahrgangs bestimmen, sondern muss aus den Daten im Fahrzeugausweis herausgelesen werden (Motortyp EA189, Euro5). Die betroffenen Halter sind bei uns verzeichnet. Dies ermöglicht es dem Vertreter – in diesem Fall die Amag –, mit dem Fahrzeughalter einen Termin zur Nachrüstung zu vereinbaren. Diese ist für den Halter kostenlos. Beim Porsche Cayenne wurde ein Zulassungsstopp erlassen. Bereits immatrikulierte Fahrzeuge (ungefähr 700 in der Schweiz) dürfen vorerst weiterhin verkehren. Eine Nachrüstung ist aber auch hier nötig. Allerdings müssen die Nachrüstungsmassnahmen von Porsche vorher noch geprüft und genehmigt werden.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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