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Ratgeber

Die Antwort kennt Ralph Echensperger (43), Leiter Schaden von Zurich Schweiz. Bild: zVg

Coronavirus: Wer zahlt bei Annullation einer Reise?

Von: Sacha Beuth

Viele Personen annullieren aufgrund des Coronavirus ihre Reisen. Doch wer übernimmt in welchem Fall die Annullationskosten und wie muss man als Kunde vorgehen?

Gemäss der Empfehlung des Bundesrates wird bis auf Weiteres von nicht dringlichen Auslandsreisen abgeraten. Weiter wurde letzten Montag auch der Nationale Notstand ausgerufen. Der Bundesrat hat zudem allen aktuell reisenden Schweizer Bürgern sowie in der Schweiz wohnhaften Personen geraten, Auslandsreisen abzubrechen und in die Schweiz zurückzureisen. Da sich Vorgaben und Bestimmungen einzelner Länder, Behörden, Fluggesellschaften und so weiter gegenwärtig laufend ändern, können Ratschläge nur unter Vorbehalt gemacht werden. Massgebend ist der Zeitpunkt, an dem diese Ausgabe in Druck ging (Di, 17.3., die Red.).

Die Reiseversicherung von Zurich Schweiz beispielsweise übernimmt Annullationen für Reisen in jegliche Zieldestinationen, sofern diese Kosten nicht vom Transportunternehmen oder vom Reiseveranstalter zurückerstattet werden. Der Versicherungsschutz gilt so lange, wie der Bundesrat die Empfehlung zu einem Reisestopp gegeben hat: Aktuell bis 30. April 2020. Bezahlt werden alle Kosten im Zusammenhang mit der Reise: von Flug, über Hotel bis hin zu Mietauto. Kunden, welche sich auf einer Reise befinden und zurückreisen wollen, sollen sich an das Transportunternehmen, den Veranstalter und / oder das Reisebüro für eine kostenlose Umbuchung wenden. Sollten dennoch Restkosten anfallen, so sollte die Schadenanmeldung online erfolgen (https://claims.zurich.ch/private/travel).

Allfällige Rückerstattungen durch die Reisebüros / Veranstalter können aufgrund der Ausnahmesituation erfahrungsgemäss einige Wochen oder gar Monate dauern. Wir bitten dafür um Verständnis.

Zudem rate ich davon ab, aktuell neue Reisen zu buchen. Denn alle Reisen, die nach dem 13. März 2020 und vor Aufhebung der einschlägigen Reisebeschränkungen gebucht worden sind, sind nicht versichert.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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Leserkommentare

Peter Mühlethaler - Reisestopp bis 30.4.2020 -> woher nehmen Sie diese Information, resp. dieses Datum?

Vor 4 Jahren 1 Monat  · 
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