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Ratgeber

Ralph Echensperger (40), Chief Claims Officer von Zurich Schweiz, weiss Rat. Bild: PD

Darf man mit Flipflops oder barfuss Auto fahren?

Von: Sacha Beuth

Offenes Schuhwerk ist an heissen Tagen eine Wohltat. Aber darf man mit Flipflops oder gar barfuss auch Auto fahren? Und falls ja: Sind dann auch allfällige Schäden bei einem Unfall durch die Versicherung gedeckt?

Im Sommer barfuss oder mit Flipflops Autofahren ist ver­lockend. Und gemäss Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist auch beides nicht explizit verboten. Ratsam ist es aber auf keinen Fall. Leicht rutscht man vom Pedal ab und verliert die Kontrolle über das Fahrzeug. Zu schnell geschieht so ein Unfall – mit unliebsamen Folgen.

Auch wenn die Versicherung den Schaden an Drittfahrzeug oder -person über die obligatorische Haftpflicht und sogar denjenigen am eigenen Auto über die Vollkasko übernimmt, Konsequenzen drohen trotzdem. Stellt sich bei der Analyse des Unfalls heraus, dass der Unfall wegen der Flipflops entstanden ist, müssen Sie als Kunde einen Teil der Kosten an Drittpersonen übernehmen und zudem auch mit Leistungskürzungen rechnen.

Das SVG verlangt, dass Sie als Fahrer das Fahrzeug jederzeit beherrschen müssen und durch nichts behindert werden dürfen. Bei einem Unfall wegen Flipflops kann die Polizei Straf­anzeige gegen Sie erstatten, Ihnen eine Busse auferlegen oder sogar den Fahrausweis entziehen. Deshalb empfehle ich Ihnen: Benutzen Sie zum Autofahren immer festes Schuhwerk, und wechseln Sie erst beim Aussteigen auf die Flipflops.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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