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Ratgeber

Die Antwort kennt Marco Cortesi (57), Leiter Mediendienst bei der Stadtpolizei Zürich. Bild: ZVG

Legales Kiffen – Wer zahlt für Abklärungen?

Von: Sacha Beuth

Seit einiger Zeit ist Cannabiskonsum bei einem THC-Gehalt unter 1 Prozent nicht mehr strafbar. Doch wer muss bei einer Polizeikontrolle die Umtriebe für eine Cannabisanalyse bezahlen?

Da es nicht möglich ist, den THC-Gehalt von Cannabis optisch oder am Geruch zu erkennen, beschlagnahmt die Stadtpolizei bei Kontrollen sämtliches Cannabis. Handelt es sich bei der beschlagnahmten Menge um maximal 10 g, steht die Ware nicht in Zusammenhang mit anderen Delikten und ist der Besitzer mindestens 18 Jahre alt, hat dieser zwei Möglichkeiten: Er akzeptiert eine sofort zu zahlende Busse von 100 Franken und überlässt die Ware zwecks Vernichtung den Behörden. Damit wäre die Sache dann erledigt. Wird die Busse nicht akzeptiert, erfolgt eine Verzeigung im ordentlichen Verfahren. Das kann allerdings hohe administrative Kosten nach sich ziehen, weshalb man sich als Cannabisbesitzer schon sicher sein sollte, dass die Ware wirklich nicht die 1-Prozent-Limite überschreitet. Durch die Untersuchungsbehörde kann die Analyse des Cannabis angeordnet werden.

Die Kosten nur für den Untersuch im Labor des Forensischen Instituts der Stadt- und Kantonspolizei betragen etwa 450 Franken. Wird bei der Analyse ein THC-Gehalt von 1% oder mehr festgestellt, können die Analysekosten durch die zuständige Untersuchungsbehörde dem Beschuldigten in Rechnung gestellt werden. Bis ein Resultat vorliegt, kann es einige Tage bis zu einigen Wochen dauern. Stellt sich heraus, dass der THC-Gehalt im straffreien Bereich liegt, ordnet die Untersuchungsbehörde die Rückgabe des legalen Hanfs an. Wenn nicht, bleibt das Cannabis beschlagnahmt.

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