mobile Navigation

Ratgeber

Die Antwort kennt Marco Cortesi (62), Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. Bild: zvg

Muss die Anwohnerparkkarte immer sichtbar sein?

Von: Sacha Beuth

Wird man auch gebüsst, wenn Anwohnerparkkarte oder Parkscheibe zwar korrekt angebracht ist, aber wegen Schutzabdeckung, Schnee oder vereister Scheibe nicht abgelesen werden kann?

Eine Parkbewilligung (Anwohnerparkkarte, Parkticket, Parkscheibe etc.) muss laut Art. 48, Abs. 4, des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes hinter der Frontscheibe angebracht werden und von aussen jederzeit vollständig sichtbar sein. Trotz dieser Bestimmung akzeptiert die Stadtpolizei Zürich auch Bewilligungen, die an einem Seitenfenster angebracht sind. Sofern diese vollständig sichtbar sind! Damit wollen wir es Fahrzeughaltern ermöglichen, ihre Frontscheiben während der Standzeit mittels Frontabdeckung vor Eis und Schnee zu schützen. Es wäre für unsere Mitarbeitenden in gewissen Fällen möglich, zur Überprüfung der Bewilligung die Abdeckung anzuheben. Da es dabei durch am Gurt mitgetragene Gegenstände zu ungewollten Beschädigungen am Fahrzeug kommen könnte, sind unsere Mitarbeitenden angehalten, dies zu unterlassen. Bei starkem Schneefall oder Eisregen führen wir mit Rücksicht auf die Umstände normalerweise keine diesbezüglichen Kontrollen durch.

Sollte ein Automobilist eine Busse erhalten haben, obwohl er sich an die genannten Anweisungen gehalten hat, raten wir dem Betroffenen, als Erstes Fotos von der Situation zu machen. Dann sollte er sich an die Zentralstelle für Ordnungsbussen (044 411 76 76 oder www.stadt-zuerich.ch/Bussen) wenden, den Fall darlegen und Einspruch erheben. Ergibt die folgende Überprüfung, dass den Automobilisten keinerlei Schuld trifft, wird ihm die Busse erlassen.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

zurück zu Ratgeber

Artikel bewerten

Gefällt mir ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare