mobile Navigation

Ratgeber

Die Antwort kennt Marc Surber (38), Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. Bild: ZVG

Muss man Fundsachen immer im Fundbüro abgeben?

Von: Sacha Beuth

Eine Frau hatte eine Kindermütze gefunden und mitgenommen. Über die E-Mail-Rubrik des «Tagblatts» suchte sie nach dem Besitzer. Doch hätte sie die Mütze nicht im Fundbüro abgeben müssen?

Das kommt auf die Umstände an. Hier lautet die Antwort wohl: «Nein, nicht zwingend.» Wird eine Sache ausserhalb eines bewohnten Hauses und auch ausserhalb einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt wie Kirche, Schule oder ÖV gefunden, so hat der Finder laut ZGB (Art. 720 Abs. 1 und 2) folgende Pflichten: Kennt er den Eigentümer, so muss er ihm die Sache zurückgeben oder ihn zumindest über den Fund in Kenntnis setzen. Kennt er ihn nicht, ist er zu einer «Anzeige» an die Polizei verpflichtet, sobald die Sache offensichtlich einen Wert von mehr als 10 Franken hat. Eine Pflicht zur Abgabe des Fundgegenstands z. B. im Fundbüro existiert im Kanton Zürich jedoch nicht. Es ist ausreichend, wenn der Finder der Polizei den Fund meldet. Der Finder darf nur dann selbst Erkundigungen anstellen und für eine angemessene Bekanntmachung sorgen (wobei bei einer Publikation die Verantwortung allein beim Finder bleibt), wenn der Wert die 10-Franken-Grenze nicht übersteigt. Da dies hier offensichtlich nicht der Fall war, war die Frau lediglich gehalten, für eine angemessene Bekanntmachung zu sorgen, was sie via «Tagblatt» auch getan hat.

Wird die Sache in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefunden, muss sie beim Aufsichtspersonal abgegeben werden. Von da an ist die entsprechende Institution in der Pflicht, den Eigentümer ausfindig zu machen.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

zurück zu Ratgeber

Artikel bewerten

Gefällt mir 1 ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare