mobile Navigation

Ratgeber

Die Antwort gibt Iris Koch, Sozialversicherungsexpertin beim Amt für Zusatzleistungen der Stadt Zürich. Bild: zvg

Pflegefall in der Familie – Wie geht man vor?

Von: Sacha Beuth

Durch Unfall oder Krankheit kann ein pensioniertes Familienmitglied schnell zum Pflegefall werden. Wie geht man in einem solchen Fall am besten vor, und wer hat die Kosten zu übernehmen?

Zuallererst muss bei der betroffenen Person durch einen Arzt oder eine Ärztin Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Zusammen mit der betroffenen Person wird dann erörtert, ob eine Pflege zu Hause möglich und deswegen die Spitex zu kontaktieren sei. Bei einer grösseren und anhaltenden Beeinträchtigung wird ein Pflegeheimeintritt geprüft. Bei einer Pflege zu Hause durch die Spitex, werden diese Kosten – abzüglich einer Patientenbeteiligung von maximal 8 Franken pro Tag – über die Krankenkasse abgegolten. Hauswirtschaftliche Leistungen (Einkauf, Wäsche etc.) müssen i.d.R. selber bezahlt werden. Im Pflegeheim werden die Pflegekosten – abzüglich Eigenbeteiligung von maximal 21.60 Franken pro Tag – von Krankenkasse und Gemeinde übernommen.

Die Kosten für Hotellerie und Betreuung sind grundsätzlich selbst zu bezahlen. Die Hälfte der betroffenen Pensionäre verfügt über zu wenig Mittel, um einen Pflegeheimaufenthalt zu finanzieren. Personen mit einer AHV-Rente können sich an das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV wenden. Hier werden die Einkünfte und die Auslagen unter Einbezug des Vermögens gegenübergestellt und ein Zusatzleistungs- anspruch geprüft. Für die Zusatzleistungen kommen Gemeinde, Kanton und Bund auf. Übrigens: Unabhängig von verwandtschaftlichen Verhältnis besteht für Familienmitglieder keine Pflicht, sich an den Pflegekosten zu beteiligen.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

zurück zu Ratgeber

Artikel bewerten

Gefällt mir 5 ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare