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Ratgeber

Susanne Zumbühl, Inhaberin von Autentica (www.autentica.ch) und Knigge-Expertin, weiss Rat. Bild: zvg

Soll ich die Tür aufhalten oder nicht?

Von: Sacha Beuth

«Unter welchen Umständen soll man eigentlich jemandem die Tür aufhalten? Ich gerate des­wegen im Alltag immer wieder in unangenehme Situationen», möchte René B. wissen.

Die Tür aufhalten ist etwas, was man grundsätzlich immer tun sollte. Es ist eine nette Geste gegenüber Mitmenschen, die man heutzutage leider viel zu selten sieht. Im Gegenteil. Mir selbst ist es schon öfters passiert, dass jemand beim Türöffnen nicht bemerkt hat, dass ich mich gleich hinter ihm befand und ich deswegen die Tür fast an den Kopf bekommen hätte. Es ist darum ein Gebot der Rücksicht, beim Türöffnen einen Blick zurückzuwerfen – und die Tür aufzuhalten, wenn jemand folgt.

Etwas heikel ist die Frage, wie weit entfernt eine Person sein kann, damit man ihr noch die Tür aufhält. Als Richtwert würde ich sagen: Ist die Person weniger als 10, 15 Schritte entfernt, hält man die Tür auf. Bei älteren Personen, Geh­behinderten, Personen mit viel Gepäck oder Eltern mit Kinderwagen auch, wenn die Entfernung etwas grösser ist – erst recht, wenn jemand deswegen anfängt zu rennen. Lassen Sie den gesunden Menschenverstand walten, und tun Sie es im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als zu wenig. Der Betroffene wird Ihnen dankbar sein.

Bei automatischen Türen braucht man die Tür hingegen nicht zu blockieren. Und bei einem öffentlichen Verkehrsmittel ist das Türaufhalten nur dann angebracht, wenn sich die Abfahrt um wenige Sekunden verzögert. Ansonsten verärgert man Chauffeur und andere Fahrgäste. Die genannten Regeln gelten im Übrigen für alle Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Status.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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