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Ratgeber

Die Antwort kennt Marco Cortesi (57), Leiter Mediendienst bei der Stadtpolizei Zürich. Bild: zvg

Stapo oder Kapo – wer ist wann zuständig?

Von: Sacha Beuth

In welchen Fällen ist eigentlich die Stadtpolizei und in welchen die Kantonspolizei zuständig? Und wo überschneiden sich die Kompetenzen?

Die Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten der Kantonspolizei und der Gemeindepolizeien für den Kanton Zürich sind im Polizeiorganisationsgesetz (POG) sowie in der Verordnung über die kriminalpolizeiliche Aufgabenteilung geregelt. Allgemein kann man sagen, dass die Kapo bei allen Gesetzesüber­tretungen auf dem ganzen Kantonsgebiet zum Handeln befugt ist. Sie kann aber Verfahren, die im Zuständigkeitsbereich einer kommunalen Polizei liegen, dieser zur ­Bearbeitung zuweisen.

Der Stadtpolizei Zürich obliegen konkret die polizeilichen Aufgaben (Kriminalität, Sicherheit, Verkehr) auf Stadtgebiet. Auch Notrufe aus der Stadt Zürich werden in der Regel von der Stadtpolizei Zürich entgegengenommen, und entsprechende Massnahmen von ihr veranlasst. Ausnahmen sind komplexere Strafrechtsfälle, die nach einer Erstaufnahme an die Kantonspolizei weitergeleitet werden. Dazu zählen beispielsweise bandenmässiger Raub oder Delikte mit Todesfolge, bei denen Anhaltspunkte für eine Dritteinwirkung vorliegen.

Bezüglich Verkehr ist es so, dass die Einhaltung der Regeln auf Autobahnen und Autostrassen der Kapo obliegt (auch wenn diese durch das Gebiet der Stadt Zürich führen sollten). Die Stadtpolizei Zürich darf zwar Verkehrsdelinquenten in eine andere Gemeinde verfolgen, aber dort keine Bussen im ruhenden Verkehr (Parkbussen) ausstellen – ausser dies wurde mit der entsprechenden Gemeinde vereinbart.

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