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Ratgeber

Die Antworten kennt Rechtsanwalt Robert Meier (57), Meier & Vogel Rechtsanwälte, Dübendorf.

Unternehmensgründung - was muss ich wissen?

Von: Sacha Beuth

«Ich möchte mit dem Verkauf selbst gefertigter Gurte ein Geschäft aufziehen. Muss ich da ab dem ersten Franken Steuern zahlen und worauf muss ich sonst noch achten?», fragt Sara Kunis.

Sobald Sie Einkommen erzielen, müssen Sie dieses auch versteuern, unabhängig von der Höhe des Betrags. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass Sie von Anfang an eine Buchhaltung führen. Ansonsten kommt es darauf an, wie ihr Unternehmen aufgebaut sein soll. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, dann gehört in den Firmennamen zwingend Ihr Familienname, also z. B. «Kunis Fantasiagurte». Ein Eintrag ins Handelsregister sowie das Lösen einer Mehrwertsteuer- bzw. UID-Nummer ist erst ab einem Jahresbruttoumsatz von 100 000 Franken vorgeschrieben. Für Letzteres muss man sich bei der Eidg. Steuerverwaltung in Bern melden. Zusätzlich können Sie mit einer Anmeldung beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum die Marke Ihres Produkts, sein Design oder eine damit verbundene Erfindung schützen.

Manchmal ist es ratsam, statt als Einzelunternehmen gleich als GmbH oder AG anzufangen, damit z. B. der Firmenname nicht nur am Ort des Firmensitzes, sondern gleich in der ganzen Schweiz geschützt ist. Auch haftet man als Einzelunternehmer im Konkursfall mit seinem Privatvermögen für geschäftliche Verpflichtungen, mit einer AG oder GmbH nur mit dem Firmenvermögen. Aber Vorsicht: Wenn eine AG oder GmbH pleitegeht, können Gläubiger Verantwortlichkeitsklagen gegen die Verwaltungsrats- bzw. Geschäftsführungsmitglieder einreichen, was dann doch wieder zu einer Haftung mit dem Privatvermögen führen kann.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

expertenrat@tagblattzuerich.ch

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