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Ratgeber

Die Antwort kennt Marco Cortesi (61), Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. Bild: zvg

Wann darf man eine rote Ampel ignorieren?

Von: Sacha Beuth

Wer bei Rot über die Kreuzung fährt, macht sich normalerweise strafbar. Doch gibt es auch Situationen, in denen man dieses Signal missachten darf, ja vielleicht sogar muss?

Gemäss Gesetz darf ein Rotlicht grundsätzlich nicht überfahren werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene in einem Notfall sowie Fahrzeuglenker, die die Fahrbahn für besagte Notfallfahrzeuge frei machen und deswegen das Rotlicht überfahren müssen. Wenn Sie also vor einem Rotlicht stehen und bemerken, dass sich von hinten ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Horn und Blaulicht nähert, empfiehlt die Stadtpolizei Zürich Folgendes: Vorsichtig, so weit wie nötig nach vorne und zur Seite oder aufs Trottoir ausweichen, wenn gewährleistet ist, dass niemand dabei gefährdet wird. Es ist sehr wichtig, dass für die Rettungskräfte der nötige Platz frei gemacht wird, denn im Notfall können Sekunden über Leben und Tod entscheiden.

Auch wenn das Fahrzeug «geblitzt» wird, kann davon ausgegangen werden, dass keine Ordnungsbusse ausgestellt wird. Falls das trotzdem geschieht – was vorkommen kann, wenn auf den Bildern kein Einsatzfahrzeug erkennbar ist – raten wir der gebüssten Person, sich umgehend mit der Stadtpolizei in Verbindung zu setzen. Wir prüfen dann den Sachverhalt aufgrund des Einwandes nochmals genau. Dazu gehört beispielsweise die Abklärung, ob zur fraglichen Zeit und Örtlichkeit eine Blaulichtfahrt registriert wurde. Denn falls Sie einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz gemacht haben und dabei keine Verkehrsteilnehmenden gefährdet wurden, wird die Ordnungsbusse annulliert.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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