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Ratgeber

David Marquis, stellvertretender Leiter Kommunikation bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, kennt die Ant­wort. Bild: zvg

Wann gibt es Zusatzgebühren auf Paketsendungen?

Von: Sacha Beuth

Man hat online im Ausland ein Produkt erworben und lässt es sich versandkostenfrei zuschicken. Doch beim Erhalt verlangt der Zusteller plötzlich Aufwandgebühren und Mehrwertsteuer. Wieso?

Grundsätzlich muss bei der Wareneinfuhr auf dem Postweg der Besteller Mehrwertsteuer auf den totalen Wert einer Sendung (=Nettopreis ohne ausländische Mehrwertsteuer, aber inklusive Porto, Versand- und allfällige Versicherungskosten) gemäss dem für die Ware geltenden Mehrwertsteuersatz bezahlen. Nur wenn dafür weniger als 5 Franken fällig werden, wird aus verwaltungsökonomischen Gründen auf die Abgabe verzichtet. Das ist bei Waren mit regulärem Mehrwertsteuersatz bis max. 62, bei denen mit reduziertem Mehrwertsteuersatz bis max. 200 Franken Gesamtwert der Fall.

Wichtig ist hierbei, dass die Sendung mit den notwendigen Zolldeklarationsangaben versehen ist und Inhalt und Angaben übereinstimmen. Die Zustellunternehmen müssen dies prüfen, die Zollanmeldung vorzunehmen sowie im Auftrag der Zollverwaltung Mehrwertsteuer und Zoll erheben. Dabei wird von ihnen dem Empfänger eine Verzollungsgebühr und ggf. weitere Gebühren gemäss ihrem Aufwand für den Import im Auftrag des Bestellers verrechnet. Diese Kosten werden dem Besteller auch dann in Rechnung gestellt, wenn sich hinterher herausstellt, dass die Ware den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Die Schweizerische Post hat mit dem Preisüberwacher vereinbart, fürs Jahr 2018 diese Zollrevisionskosten selber zu tragen. Entsprechende politische Diskussionen zum Zollgesetz sind im Gang.

Auf den Webseiten der Zustellunternehmen wie etwa der Post (www.post.ch -> privat -> versenden -> Pakete Ausland -> Verzollung und Deklaration -> Begleitpapiere international privat) ist aufgeführt, wie eine Sendung beschriftet sein muss, damit nicht zusätzlich Gebühren anfallen.

Weitere Infos über Telefon 058 467 15 15 oder www.ezv.admin.ch.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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