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Ratgeber

Die Antwort kennt Beat Schiesser (61), Leiter Design beim Institut für geistiges Eigentum in Bern. Bild: PD

Wann gilt der Kopierschutz auf Designs?

Von: Sacha Beuth

Ein neues Logo, Schnittmuster oder Möbelstück – kaum hat man etwas Tolles entworfen bzw. designt, schon wird man kopiert. Wie kann man diesen Diebstahl geistigen Eigentums verhindern?

In der Schweiz sind Designs nicht automatisch geschützt. Wer einen Schutz möchte, muss seine Gestaltung bei uns, also dem Institut für geistiges Eigentum, anmelden und registrieren lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kreation «neu» und noch nicht öffentlich bekannt ist und sich in ihrer Eigenart von bestehenden Gestaltungen genügend unterscheidet. Auch darf sie nicht gesetzeswidrig sein. Wichtig: Was als «neu» gilt, darüber haben im Zweifel nicht wir, sondern ein Gericht zu entscheiden. Auch gilt der Schutz nur für die Schweiz.

Die Anmeldung ist relativ einfach und erfolgt über ein Formular (www.ige.ch-> Etwas schützen -> Design -> Anmeldung in der Schweiz - > Einreichen der Anmeldung), dem mindestens ein qualitativ gutes Foto oder eine Zeichnung des Objekts beigefügt werden muss. Das Ganze wird dann durch uns formell und materiell geprüft und anschliessend im schweizerischen Designregister (www.swissreg.ch) eingetragen und publiziert. Die Gebühr hierfür beträgt 200 Franken für ein Design und ist für fünf Jahre gültig. Der Schutz kann bis auf insgesamt 25 Jahre verlängert werden. Der Rechte-Inhaber darf einen Schutzrechtshinweis auf seinen Produkten oder / und seiner Website anbringen. Bei Designs lautet dieser «modèle déposé» oder «mod. dép.». Wer einen Schutzhinweis platziert, ohne zuvor das Objekt registrieren zu lassen, macht sich strafbar.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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