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Ratgeber

Die Antworten kennt Felicitas Huggenberger (43), Geschäftsleiterin des Mieterverbands Zürich.

Wann und wie kann ich eine Mietreduktion verlangen?

Von: Sacha Beuth

«Hat eigentlich jeder Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion, wenn der Referenzzinssatz gesunken ist? Und wann und wie komme ich dann zu einer Reduktion?», fragt Fred Trüeb.

Fast alle Mieter haben Anspruch darauf. Ausnahmen sind Personen mit indexiertem Mietvertrag, also wenn zum Beispiel die Miete auf 5 Jahre fixiert ist, und teilweise auch Genossenschaftsmieter, weil in Zürich die Mietzinse der Genossenschaften in der Regel nach der reinen Kostenmiete berechnet werden. Diese Mieter sollten nur in Ausnahmefällen ein Senkungsbegehren abschicken. Bei Fragen beraten wir die Genossenschaftsmieter gerne.

Allen anderen empfehle ich, eine Senkung beim Vermieter zu verlangen. Am besten sendet man dazu einen Brief an den Vermieter mit der Aufforderung, die Miete auf den nächsten Kündigungstermin anzupassen. Aber Vorsicht: Am 2. Dezember steht eine neue Referenzzinsrunde an. Wenn Sie Ihren Mietvertrag erst auf Ende März kündigen können, empfiehlt es sich, den Brief erst nach dem 2. Dezember abzuschicken.

Pro 0,25% gesunkener Referenzzins gibt es eine Reduktion von 2,91% auf die Nettomiete. Der Vermieter kann jedoch Teuerung und allgemeine Kostensteigerung gegenrechnen. Letztere muss der Vermieter grundsätzlich belegen. Häufig wird aber mit Pauschalen gerechnet, und diese werden von der Schlichtungsstelle meist auch akzeptiert. Eine Pauschale von mehr als 0,5% muss nicht akzeptiert werden. Übrigens: Wer seit der letzten Referenzzinssenkung im Juni 2012 keine Reduktion erhalten hat, kann nun sogar die (annähernd) doppelte Reduktion einfordern.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

expertenrat@tagblattzuerich.ch

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