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Ratgeber

Die Antwort kennt Martin Steiger (39), Anwalt und Unternehmer für IT-Recht bei Steiger Legal in Zürich. Bild: zvg

Was ändert die EU-Datenschutz-Grundverordnung?

Von: Sacha Beuth

Was für Auswirkungen hat die seit Freitag geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, und welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus für Schweizer IT-Nutzer?

Die Verordnung dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Ausweisnummern, Standortdaten, biometrische Daten etc.). Mit ihr wird das bestehende EU-Datenschutzrecht verschärft und vereinheitlicht. Der Fokus liegt auf der Durchsetzung des bestehenden Rechts. Diese will man mit Anreizen (etwa Geldbussen von bis zu 20 Mio. Euro, behördlichen Verfügungen und Verboten gegenüber Anbietern) verbessern, u. a. auch mit einem Recht auf Schadenersatz für Betroffene bei Datenschutzverletzungen. Obwohl es sich um eine EU-Verordnung handelt, können natürliche Personen in der Schweiz profitieren. Die DSGVO kommt nämlich zum Zug, wenn Daten von Schweizern im EU-Raum – z. B. bei Bestellungen – bearbeitet werden.

Das hat aber auch zur Folge, dass Betreiber von Schweizer Websites – mit und ohne kommerzielle Angebote – überprüfen müssen, ob sie die Daten nach wie vor gesetzeskonform behandeln. Die Materie kann komplex sein. Bei Unsicherheit empfehle ich, sich Hilfe bei einer Datenschutz-Fachperson zu holen.

Ebenso müssen sich alle Schweizer Nutzer von internationalen IT-Dienstleistungen mit der neuen Verordnung auseinandersetzen. So erscheint etwa bei Facebook nach dem Einloggen ein Fenster mit geänderten Nutzungsbedingungen. Darin wird der Nutzer aufgefordert, diesen Bedingungen zuzustimmen. Dazu gehört weiterhin die Bearbeitung von Daten, die nicht direkt zur Erfüllung der Dienstleistung erforderlich sind. Ohne Einwilligung kann man den Dienst nicht mehr nutzen. Dieses Vorgehen ist umstritten, da die Einwilligung «freiwillig» erfolgen müsste. Allerdings ist noch unklar, wie weit dieses Kopplungsverbot geht.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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