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Ratgeber

Leta Filli, Mediensprecherin Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ), weiss Rat. Bild: zvg

Was genau gehört in den Kompost?

Von: Sacha Beuth

«Beim Entsorgen von Abfall weiss ich oft nicht, was ich in den Kompost werfen darf und was nicht – etwa bei Teebeuteln, Käserinde, Fleisch oder Eierkartons. Können Sie mir weiterhelfen?», möchte Lorenz B. wissen.

Wir von Entsorung + Recycling Zürich (ERZ )unterteilen organischen Abfall generell in zwei Kategorien: Kompostierabfall und Bioabfall. Erster kann, wie es der Name vermuten lässt, auf dem Komposthaufen entsorgt werden. Dazu zählen beispielsweise ­jedwelcher pflanzliche Gartenabfall sowie Rüstabfälle, faules Gemüse und Obst, weiter Kaffeesatz und Teekraut ohne Beutel. Dagegen gehören Speisereste wie Fleisch, Knochen, Milchprodukte, Teigwaren, Backwaren – unabhängig davon ob sie roh oder gekocht sind – in den grünen Bioabfallcontainer. Ebenso Eierschalen, Eierkartons, Speiseöl, im Detailhandel erhältliche Bioabfallbeutel aus Stärke. Diese Abfälle sind für den Kompost ungeeignet, da trotz der Kompostierung gesundheitsschädliche Bakterien überleben können. Zudem verdrängt nasser Abfall den Sauerstoff, den die Bakterien benötigen.

In Zürich wird dieser Bioabfall darum eingesammelt und kommt anschliessend in ein Vergärwerk, wo durch den Gärungsprozess Biogas gewonnen wird. Achtung: Plastiksäcke, auch wenn sie noch so dünn sind, gehören weder auf   den Komposthaufen noch in den Bioabfallcontainer! Wer in Sachen Abfalltrennung unsicher ist, kann sich bei unserem ­Kunden-Service-Center (Tel. 044  645 77 77, Mo–Fr, 7–17 Uhr) oder über www.erz.ch informieren.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an: redaktion@tagblattzuerich.ch

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