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Ratgeber

Die Antwort kennt René Harlacher (39), Leiter Underwriting

Welche Aktivitäten erfordern eine Spezialversicherung?

Von: Sacha Beuth

Bungeejumping, Riverrafting oder Gleitschirmfliegen: Welche Versicherung bezahlt bei Unfällen? Und braucht es für gewisse Risiko-Aktivitäten eine spezielle Versicherung?

Bei Extremsportarten ist das Risiko für Unfälle erhöht. Und bei einem Unfall kann es rasch teuer werden. Denn unter Umständen übernimmt die Versicherung nicht alle Kosten. A und O für den Extremsportler: die Unfallversicherung. Diese ist bei fast allen Anbietern «Sache des Teilnehmers». Abgeschlossen entweder über den Arbeitgeber für Nichtberufsunfälle oder die private Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten der Heilung. Eine spezielle Versicherung ist grundsätzlich nicht notwendig. Die Versicherung kann aber bei Wagnissen die Taggeldleistung um die Hälfte kürzen und in besonders schweren Fällen ganz verweigern. Bei den meisten Sportarten ist dies aber in der Regel nicht der Fall, sondern nur, wenn die Sicherheitsbestimmungen grob missachtet werden. Etwa Gleitschirm- oder Hängegleiterfliegen bei sehr ungünstigen Wetterbedingungen.

Es gibt auch Sportarten, die gemäss UVG in jedem Fall ein Wagnis sind, da diese mit Gefahren verbunden sind, die trotz aller Vorkehrungen nicht auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren sind. Dazu zählen: Autorennen auf Rennstrecken, Basejumping, Fullcontact-Boxkämpfe, Motocrossrennen oder Abfahrtsrennen mit Mountainbikes. Hier übernehmen Versicherungen nur 50 % der Geldleistungen. Bevor man eine Extremsportart ausübt, empfehle ich jedem, bei der Versicherung die Deckung abzuklären und zu prüfen, ob der Anbieter über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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