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Ratgeber

Die Antwort kennt Thomas Oberle (60), Jurist beim HEV Schweiz.

Welche Vorschriften gibt es für Balkonpflanzen?

Von: Sacha Beuth

Pflanzen beleben den Balkon. Doch einige können die Umgebung negativ beeinflussen. Welche Vorschriften hat man einzuhalten, wenn man den Balkon begrünen will?

Den Balkon zu bepflanzen ist grundsätzlich erlaubt, solange dies in einem vernünftigen Ausmass geschieht. Das Mietrecht enthält keine balkonspezifischen Regelungen. Auch gibt es kein Verbot für einzelne Pflanzenarten. Üblicherweise wird das Nutzungsrecht der Balkone im Mietvertrag und/oder in der dazugehörenden Hausordnung konkretisiert. Dabei hat man beim Aussenbereich des Balkons (Fassade und Aussenbrüstung) meist weniger Spielraum als im Innenbereich. So kann der Vermieter bzw. Liegenschaftenbesitzer eine Bepflanzung verbieten (oder eine Rückgängigmachung anordnen), wenn dadurch der optische Gesamteindruck der Liegenschaft beeinträchtigt wird. Oder durch das Anbringen von Blumenkisten oder -töpfen im Aussenbereich eine potenzielle Gefahr (etwa weil diese bei einem Sturm herunterfallen und darunter wohnende Personen verletzten könnten) oder Beeinträchtigung für andere Mitbewohner (übermässiger Blütenfall, Aussicht eingeschränkt, Giesswasser tropft auf darunterliegenden Balkon) entsteht. Oder wenn Pflanzen durch ihr Wachstum das Gebäude selbst beschädigen könnten.

Im Innenbereich des Balkons kann das Anbringen von Blumenkisten, Töpfen etc. nicht verboten werden. Und auch wenn der Wind Blüten von Pflanzen, die im Innenbereich stehen, auf andere Balkone oder Terrassen weht, ist dies zu tolerieren.

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