mobile Navigation

Ratgeber

Die Antwort kennt Isik Oezer (38), Agenturleiter Zürich bei der CSS-Versicherung. Bild: ZVG

Wer bezahlt einen Ambulanz-Einsatz?

Von: Sacha Beuth

Unter welchen Umständen darf man eigentlich die Ambulanz rufen oder rufen lassen? Wer trägt wann die Kosten für einen Krankenwagen-Einsatz, und wie hoch sind diese?

Ein Ambulanz-Einsatz ist in zwei Fällen gerechtfertigt: bei einem medizinisch notwendigen Transport, z. B. wenn ein Patient in ein Krankenhaus gefahren werden muss. Oder aber für eine Rettung in einer lebensbedrohenden Situation. Etwa wenn jemand droht zu ersticken, zu verbluten oder einen Herzinfarkt erlitten hat. Zudem muss eine äussere Einwirkung vorliegen. Ein Beispiel: Gerät ein Alpinist in eine Lawine, ist der Rettungseinsatz ein Versicherungsfall. Verirrt er sich – durch eigenes Verschulden oder z. B. wegen Nebels – und beansprucht dann einen Rettungseinsatz, hat er die Kosten dafür selber zu übernehmen. Was genau und bis zu welcher Höhe bei einem Ambulanz-Einsatz durch die Grundversicherung abgedeckt wird, ist abhängig von der Art des Einsatzes. Handelt es sich nur um einen medizinisch notwendigen Transport ohne Blaulicht – z. B. wenn der Patient liegend transportiert werden muss, aber keine akute Lebensgefahr besteht –, werden 50% der Kosten (bis maximal 500  Fr.) übernommen. Sobald aber das Blaulicht eingeschaltet werden muss, handelt es sich um einen Rettungseinsatz. Dann sind 50% der Kosten (bis maximal 5000  Fr.) durch die Grundversicherung gedeckt.

Nicht selten kosten Rettungseinsätze mehrere Tausend Franken. Wer auf Nummer sicher gehen will, dem sei darum eine Zusatzversicherung empfohlen, mit der man nicht nur die Gesamtkosten versichern kann, sondern die auch weltweit Gültigkeit hat.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

zurück zu Ratgeber

Artikel bewerten

Gefällt mir 2 ·  
5.0 von 5

Leserkommentare

Keine Kommentare